These online Terms, together with any Exhibits, Schedules, Addenda, and any Extension Agreements entered into from time to time (collectively the “Agreement”), shall constitute the final, complete and exclusive agreement between the parties relating to the subject matter hereof, and shall supersede all prior or contemporaneous proposals, understandings, representations, warranties, promises and other communications, whether oral or written, relating to such subject matter.

Diese Rechtlichen Bedingungen (die "Anwendbaren Bedingungen") bilden zusammen mit den zugehörigen Kaufmännischen Bedingungen den Vertrag (der "Vertrag") zwischen TalentReef, Inc. ("TalentReef") und dem in den Kaufmännischen Bedingungen genannten Kunden.

ERWÄGUNGEN

IN DER ERWÄGUNG, dass TalentReef proprietäre web- und telefonbasierte Anwendungen entwickelt hat, die als TalentReef Network (die "TalentReef-Plattform") bekannt sind, sowie bestimmte zugehörige Benutzerhandbücher und Materialien (die "Dokumentation"); und

IN DER ERWÄGUNG, dass der Kunde von TalentReef (i) eine Lizenz für den Zugang zu bestimmten Modulen der TalentReef-Plattform und (ii) damit zusammenhängende Dienstleistungen in den Bereichen Bewerberauswahl und -einstellung (zusammen die "TalentReef-Lösung") gemäß den von ihm ausgeführten Geschäftsbedingungen erhalten möchte.

In Anbetracht der gegenseitigen Verpflichtungen und Bedingungen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Angemessenheit von den Parteien anerkannt wird, vereinbaren die Parteien ferner, dass:

Während der Laufzeit (wie unten definiert) und vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung erklärt sich TalentReef bereit, (i) die einmaligen Start-up-/Implementierungs- und Konfigurationsdienstleistungen, wie in den Commercial Terms beschrieben (die "Start-Up Services"), und (ii) die wiederkehrenden monatlichen Abonnement-basierten Dienstleistungen (die "Recurring Services") zu erbringen. Die wiederkehrenden Dienste sind zusammen mit den Start-Up-Diensten, aber ausdrücklich unter Ausschluss von Diensten Dritter, (die "Dienste").

TalentReef erklärt sich außerdem bereit, während der Laufzeit die Beschaffung von Dienstleistungen Dritter gemäß den Geschäftsbedingungen zu erleichtern, jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Kunde gesonderte Vereinbarungen über die Erbringung solcher Dienstleistungen abschließt, die von Zeit zu Zeit von TalentReef und/oder dem Drittanbieter solcher Dienstleistungen benötigt werden.

I. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

a) Laufzeit. Dieser Vertrag tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und läuft, sofern er nicht gemäß den in diesen anwendbaren Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen gekündigt wird, bis zum Ablauf der in den Geschäftsbedingungen angegebenen Erstlaufzeit. Wenn der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Erstlaufzeit noch in Kraft ist, verlängert sich das Abonnement des Kunden für die Dienste automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils eine Verlängerungslaufzeit"), es sei denn, eine der Parteien (i) informiert die andere Partei mindestens 60 Tage vor Ablauf der zu diesem Zeitpunkt geltenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit über ihre Absicht, das Abonnement nicht zu verlängern, oder (ii) kündigt diesen Vertrag früher wegen Vertragsverletzung, wie nachstehend dargelegt. Vereinbaren die Parteien jedoch eine mehrjährige Verlängerung, so gilt der mehrjährige Verlängerungszeitraum als Verlängerungszeitraum. "Laufzeit" bezeichnet den Zeitraum vom Datum des Inkrafttretens bis zum Ablauf oder der Beendigung dieser Vereinbarung einschließlich etwaiger Verlängerungsfristen. TalentReef ist berechtigt, die Gebühren oder andere Bedingungen, die während einer Verlängerungslaufzeit gelten, zu ändern, sofern TalentReef den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Beginn der Verlängerungslaufzeit, für die diese Änderungen gelten, schriftlich über diese Änderungen informiert; TalentReef wird den Kunden jedoch mindestens 70 Tage vor Ablauf der aktuellen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit informieren, wenn die Preiserhöhung mehr als 10% der jährlichen Gebühren des Vorjahres beträgt.

b) Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung nur kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt. Kündigt der Kunde berechtigterweise wegen eines Verstoßes, so erstattet TalentReef dem Kunden einen anteiligen Betrag der vom Kunden tatsächlich gezahlten Gebühren für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung dieses Vertrages nicht erbrachten Abonnementleistungen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu
dass eine solche Rückerstattung, zusammen mit dem Kündigungsrecht des Kunden, das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einer Verletzung dieser Vereinbarung ist.

c) Wirkung der Beendigung. Bei Beendigung der Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, (i) erlöschen alle dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte in Bezug auf die TalentReef-Plattform, die Dokumentation und die Dienstleistungen, (ii) wird der Kunde unverzüglich alle nach dieser Vereinbarung fälligen Beträge an TalentReef zahlen, es sei denn, der Kunde kündigt diese Vereinbarung rechtmäßig wegen Vertragsverletzung, und (iii) die folgenden Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in Kraft: Abschnitte III.b), III.c), III.d), IV, V, VI, VII, IX.c), IX.f), IX.h) und IX.m).

II. DIENSTLEISTUNGEN.

a) Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Dienste. Während der Laufzeit (i) hostet (oder lässt hosten) TalentReef die TalentReef-Plattform für die vom Kunden abonnierten Standorte ("Standorte"), für die der Kunde die entsprechenden Abonnementgebühren gemäß den Commercial Terms zahlt, und (ii) verpflichtet sich der Kunde, die Abonnementdienste während der Laufzeit für die Standorte zu bezahlen.

b) Implementierung und Schulung. TalentReef erbringt die Beratungs-, Schulungs-, Konfigurations-, Entwicklungs- und/oder Integrationsleistungen, wie sie in den Commercial Terms (oder ggf. in der Leistungsbeschreibung) ausdrücklich aufgeführt sind. Darüber hinausgehende Beratungs-, Schulungs-, Entwicklungs-, Konfigurations-, Entwicklungs- und/oder Integrationsleistungen liegen außerhalb des Leistungsumfangs und unterliegen der Zustimmung von TalentReef zur Erbringung dieser Leistungen und sind ggf. mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Wenn TalentReef diese Leistungen erbringt, gelten, sofern nicht anders vereinbart, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese Leistungen. Zur Klarstellung: Sofern nicht ausdrücklich anders in den kommerziellen Bedingungen angegeben, sind übermäßig komplizierte oder ungewöhnliche Konfigurations- oder Anpassungsänderungen, die im Rahmen der Start-Up Services verlangt werden, nicht im Umfang enthalten und unterliegen zusätzlichen Gebühren.

c) Passwort-Zugang. Der Kunde kann über ein Passwort auf die TalentReef-Plattform, einschließlich des vom Kunden konfigurierten Bereichs innerhalb der TalentReef-Plattform (das "Kundenportal") zugreifen. Der Kunde ist verantwortlich für: (i) die Vertraulichkeit und Sicherheit seines/ihrer Passworts/Passwörter zu wahren, insbesondere sich ordnungsgemäß aus dem Kundenportal abzumelden; (ii) TalentReef unverzüglich über den Verlust oder die unbefugte Nutzung seines/ihrer Passworts/Passwörter oder seines/ihres Kontos oder jede andere Sicherheitsverletzung, die dem Kunden bekannt ist oder von ihm vermutet wird, zu informieren; und (iii) die Passwörter nur in dem Umfang anzufordern, offen zu legen und zu nutzen, der für die vertragsgemäße Nutzung der Dienste erforderlich ist. TalentReef kann und wird nicht für Verluste oder Schäden haften, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Kunden ergeben, ungeachtet anderer Formulierungen im Vertrag.

d) Vertrauen auf Informationen. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist TalentReef berechtigt, sich auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Anweisungen, Richtlinien, Daten oder Informationen zu verlassen und in Übereinstimmung mit diesen zu handeln, ohne dass ihm dadurch eine Haftung entsteht. Der Kunde stellt TalentReef und seine Drittanbieter, Anteilseigner, Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter ("TalentReef-Freistellungsempfänger") von allen Ansprüchen, Verlusten, Klagen, Prozessen oder Urteilen frei.
(i) einer Handlung oder Unterlassung eines TalentReef-Freistellungsempfängers im Vertrauen auf eine Anweisung, Genehmigung, Wahl, Entscheidung, Handlung, Unterlassung, Unterlassung oder Nichterfüllung durch den Kunden, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Mitarbeiter und Vertreter in Bezug auf die Dienstleistungen, (ii) Informationen oder Daten, die TalentReef von einem Jobanbieter des Kunden zur Verfügung gestellt wurden, (iii) einer Handlung oder Unterlassung eines Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen.
(iii) jede Entscheidung des Kunden, einen Bewerber einzustellen (oder nicht einzustellen), oder (iv) jede Verletzung einer Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages durch den Kunden.

e) Einstellungsrichtlinien des Kunden Unabhängig. Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen nicht beinhalten und TalentReef keine Verantwortung oder Haftung übernimmt in Bezug auf: (i) die Überprüfung von Bewerberinformationen; (ii) die Beratung des Kunden in Bezug auf seine Beschäftigungs-, Einstellungs- oder Rekrutierungspolitik im Allgemeinen oder eine Einstellungs- oder Beschäftigungsentscheidung im Besonderen; und/oder (iii) die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Fragen, die gestellt werden, oder der Art von Informationen, die von
Bewerbern.

III. LIZENZEN.

a) Lizenz zur TalentReef Plattform. Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Gebühren und der in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen gewährt TalentReef dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugang und die Nutzung der TalentReef-Plattform und der Dokumentation zum alleinigen Zweck des Empfangs und der Nutzung der in den Geschäftsbedingungen festgelegten Module und Dienste der TalentReef-Plattform für interne Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde
erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die hierin gewährte Lizenz durch die Art und Beschaffenheit des Geschäfts des Kunden an jedem Standort zum Zeitpunkt der Aufnahme der Nutzung der TalentReef Plattform durch diesen Standort begrenzt ist. Jede Erhöhung der Anzahl der Geschäftsstandorte des Kunden, die die TalentReef-Plattform nutzen, führt zu zusätzlichen Lizenzgebühren. Der Zugang und die Nutzung der TalentReef-Plattform erfolgt ausschließlich über das Internet, und nichts in dieser Vereinbarung berechtigt den Kunden zum Zugriff auf den
Objekt- oder Quellcode der TalentReef Plattform

b) Beschränkungen auf der TalentReef-Plattform. Der Kunde darf Dritten nicht gestatten oder sie dazu ermächtigen: (i) die TalentReef-Plattform zu vervielfältigen, ihre Nutzung oder den Zugang zu ihr zu gestatten, sie zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, in einem Dienstleistungsunternehmen zu nutzen, Unterlizenzen zu vergeben oder in sonstiger Weise seine Rechte auf den Zugang und die Nutzung der TalentReef-Plattform zu übertragen oder abzutreten
(ii) die TalentReef Plattform zu verändern, zu verbessern oder anderweitig zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (iii) den Quellcode der TalentReef Plattform zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, ihn abzuleiten; (iv) Eigentumskennzeichnungen, vertrauliche Legenden oder Markenzeichen oder Handelsnamen von TalentReef oder seinen Lizenzgebern, die auf der TalentReef-Plattform oder der Dokumentation angebracht oder darin enthalten sind, zu entfernen oder zu zerstören; oder (v) Viren oder rechtswidrige, bedrohliche, beleidigende, verleumderische, diffamierende, obszöne, pornographische, gotteslästerliche oder anstößige Informationen jeglicher Art auf die TalentReef-Plattform hochzuladen, dort einzustellen oder zu übertragen. Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass jede Person, die auf die TalentReef-Plattform zugreift, verpflichtet sein kann, den jeweils aktuellen Online-Endnutzer-Lizenzbedingungen von TalentReef zuzustimmen, bevor sie auf die Funktionen der TalentReef-Plattform zugreift oder diese nutzt.

c) Verwendung von Kundenmarken. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TalentReef den Namen des Kunden, seine Produkt- und Servicenamen sowie seine Dienstleistungsmarken, Warenzeichen und sonstigen Inhalte ("Kundenmarken"), die der Kunde von Zeit zu Zeit innerhalb der TalentReef-Plattform zur Verfügung stellt und die für die Erbringung der Dienste notwendig oder nützlich sind, verwenden und anzeigen darf und gewährt TalentReef das Recht, diese zu verwenden und anzuzeigen. TalentReef wird bei der Verwendung der Kundenmarken alle angemessenen, TalentReef mitgeteilten Richtlinien beachten. Der Kunde sichert zu, dass die Nutzung der Kundenmarken durch TalentReef keine Rechte an geistigem Eigentum, Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzt oder veruntreut.

d) Eigentum. Die TalentReef Plattform befindet sich zu jeder Zeit auf einem oder mehreren Servern, die im Eigentum von oder im Auftrag von TalentReef betrieben werden. Alle Marken, Dienstleistungsmarken, Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit der TalentReef-Plattform, der Dokumentation, den Services, jeglicher Software Dritter, jeglichen Bewerberdaten, die in oder über die TalentReef-Plattform bereitgestellt werden, oder jeglichem anderen Inhalt innerhalb der TalentReef-Plattform (mit Ausnahme von Kundenmarken) und/oder Kopien oder Teilen des Vorgenannten (zusammen die "gelieferte Lösung") sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von TalentReef oder seinen Lizenzgebern, unabhängig davon, ob sie nach geltendem Recht ausdrücklich anerkannt oder vervollkommnet sind oder nicht. Der Kunde wird keine Handlungen vornehmen, die die Eigentumsrechte von TalentReef oder seinen Lizenzgebern gefährden oder Rechte an der gelieferten Lösung erwerben, mit Ausnahme der hierin genannten beschränkten Lizenzrechte. TalentReef oder sein Lizenzgeber sind Inhaber aller Rechte an Kopien, Übersetzungen, Modifikationen, Anpassungen oder Ableitungen der gelieferten Lösung, einschließlich aller Verbesserungen oder Weiterentwicklungen derselben, und/oder aller Ideen, die erstmals in die Praxis umgesetzt werden. Sollte der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter Eigentumsrechte an der gelieferten Lösung haben, wird der Kunde diese Rechte unwiderruflich und unentgeltlich an TalentReef abtreten bzw. abtreten lassen.

e) Rückgabe von Bewerberdaten. Vorbehaltlich einer Aufforderung durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Laufzeit wird talentReef bei Beendigung oder Ablauf entweder (i) gemäß einer Arbeitsanweisung dem Kunden eine Kopie der von den Bewerbern des Kunden in die talentReef-Plattform eingegebenen Daten zur Verfügung stellen, soweit diese in der talentReef-Plattform gespeichert sind, und zwar entweder als Flatfile oder in einem anderen Dateiformat, das die Parteien einvernehmlich festlegen, oder (ii) gemäß einem Bestellformular oder einer Vertragsänderung dem Kunden einen Lesezugriff gewähren, um die Daten selbst zu extrahieren.
talentReef ist nicht verpflichtet, Bewerberdaten nach Ablauf dieser dreißig (30) Tage zu pflegen, zu speichern oder dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

IV. GEBÜHREN UND AUSLAGEN.

a) Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, alle in den Geschäftsbedingungen festgelegten Gebühren zu zahlen. Alle Gebühren, die gemäß den Geschäftsbedingungen innerhalb der Erstlaufzeit fällig werden, sind bei Abschluss dieser Vereinbarung unkündbar. Alle gezahlten Beträge werden nicht zurückerstattet, es sei denn, dies ist in Abschnitt I.b) ausdrücklich vorgesehen.

b) Zahlung. TalentReef stellt dem Kunden die in den Geschäftsbedingungen genannten Rechnungen aus. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum fällig. Unterlässt der Kunde die Zahlung von Gebühren oder sonstigen Beträgen zum Zeitpunkt der Fälligkeit, so gilt dies als wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung. Zahlt der Kunde fällige Beträge aus diesem Vertrag nicht bis zu dem in den Geschäftsbedingungen angegebenen Fälligkeitsdatum (oder, falls dort kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, bis zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Datum), kann TalentReef nach eigenem Ermessen Säumniszuschläge in Höhe von 1,5 % pro Monat des ausstehenden Saldos oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag erheben. Zahlt der Kunde unbestrittene Entgelte nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von TalentReef, dass die Entgelte überfällig sind, kann TalentReef die Erbringung der Leistungen aussetzen und/oder diese Vereinbarung gemäß Abschnitt I.b) kündigen. Eine solche Aussetzung oder Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen Gebühren. Falls ein Inkassoverfahren erforderlich ist, trägt der Kunde alle Inkassospesen und alle angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten, die TalentReef im Zusammenhang mit einem solchen Inkassoverfahren entstehen, unabhängig davon, ob eine Klage eingereicht wird oder nicht. Diese Rechtsbehelfe gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die TalentReef zur Verfügung stehen.

c) Steuern. Die Gebühren beinhalten keine Übertragungs-, Bruttoeinnahmen-, Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs-, Import-, Quellen-, Verbrauchs-, Zoll- oder andere ähnliche Steuern, Importe oder Abgaben, die auf die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen anwendbar sind oder aufgrund dieser Transaktionen nach geltendem Recht oder Steuerrecht erhoben werden (zusammenfassend "Transaktionssteuern"). Unabhängig von der Partei, der die Transaktionssteuern nach geltendem Recht auferlegt werden, ist der Kunde allein verantwortlich für alle Transaktionssteuern und hat diese zu zahlen. Wenn TalentReef zu irgendeinem Zeitpunkt nach eigenem Ermessen feststellt, dass TalentReef Transaktionssteuern vom Kunden einziehen und an eine Steuerbehörde nach dem Recht dieser Behörde abführen sollte, kann TalentReef dem Kunden den Betrag dieser Transaktionssteuern gesondert in Rechnung stellen, und der Kunde wird diesen Betrag an TalentReef zahlen. Wenn eine Steuerbehörde förmlich geltend macht, dass TalentReef für Transaktionssteuern haftet, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die von TalentReef freigestellten Personen von solchen Ansprüchen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, und er wird unverzüglich alle solchen Transaktionssteuern im Namen von TalentReef an die zuständige Steuerbehörde zahlen, zuzüglich entsprechender Zinsen, Strafzinsen und Bußgelder. Falls eine Steuerbehörde geltend macht, dass TalentReef für Transaktionssteuern haftet, erklärt sich der Kunde bereit, TalentReef den entsprechenden Betrag zuzüglich der entsprechenden Zinsen und Strafen, die von TalentReef an diese Behörde gezahlt wurden, unverzüglich zu erstatten. Unterliegt ein vom Kunden an TalentReef zu zahlender Betrag einem Einbehalt oder einem sonstigen Abzug, einer Abgabe oder Steuer, so erhöht sich der vom Kunden an TalentReef zu zahlende Betrag so, dass nach einem solchen Einbehalt, Abzug, einer Abgabe oder Steuer der an TalentReef gezahlte Nettobetrag dem vollen von TalentReef in Rechnung gestellten Betrag entspricht. Der Kunde ist nicht für Steuern verantwortlich, die auf dem Einkommen oder Vermögen von TalentReef beruhen.

d) Alle an TalentReef zu zahlenden Rechnungen und Beträge sind in voller Höhe ohne Abzug oder Aufrechnung an TalentReef zu zahlen.

e) Unterstützung durch Experten. TalentReef ist sich bewusst, dass Sie von Zeit zu Zeit die Unterstützung von TalentReef benötigen, um eine Vorladung zu beantworten oder eine Expertenaussage zu machen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass TalentReef sich das Recht vorbehält, für diese Unterstützung eine Gebühr von 250 US$ pro Stunde zu erheben, zuzüglich eventueller Reisekosten und Spesen. Der Kunde wird an diese Kosten erinnert, bevor TalentReef eine Antwort auf die Vorladung oder das Ersuchen um ein Sachverständigengutachten herausgibt.

V. VERTRAULICHKEIT UND NICHTVERÖFFENTLICHUNG.

a) Vertrauliche Informationen. Die Parteien erkennen an, dass jede Partei im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages Zugang zu Informationen haben kann, die der anderen Partei gehören, und zwar: (i) schriftliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat und die als vertraulich gekennzeichnet oder identifiziert sind; (ii) mündliche oder visuelle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind; oder (iii) schriftliche, mündliche oder visuelle Informationen, von denen die empfangende Partei wusste oder aufgrund der Umstände hätte wissen müssen, dass sie als vertraulich zu behandeln sind (zusammenfassend "vertrauliche Informationen"). Der Inhalt und die Funktion der TalentReef Plattform, der Dokumentation und der Services sind stets als vertrauliche Informationen von TalentReef zu behandeln. Die Parteien sind sich einig, dass alle Informationen, die direkt von Bewerbern und Stellensuchenden an TalentReef oder seine verbundenen Unternehmen lizenziert werden, nicht als Informationen des Kunden gelten. Jede Partei verpflichtet sich, mindestens die gleichen Vorsichtsmaßnahmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung und Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu gewährleisten, wie sie es für ihre eigenen vertraulichen Informationen tun würden, jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Vorsichtsmaßnahmen.

b) Verstoß gegen die Vertraulichkeit. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Verletzung oder ein Verstoß gegen Abschnitt III oder diesen Abschnitt V durch den Kunden TalentReef einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen kann. Dementsprechend hat TalentReef zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, Anspruch auf eine einstweilige Verfügung oder eine andere Anordnung zur spezifischen Erfüllung im Hinblick auf eine Verletzung, einen Verstoß oder eine ausdrückliche Androhung einer solchen Verletzung vor einem zuständigen Gericht, ohne dass eine Kaution oder andere Sicherheiten erforderlich sind und ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden muss.

VI. GARANTIEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.

Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss. TalentReef gewährleistet, dass es sich im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren bemüht, die Dienstleistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den kommerziellen Dienstleistungen und der Dokumentation zu erbringen. DAS VORSTEHENDE IST DIE EINZIGE GARANTIE VON TALENTREEF UND JEDE ANDERE GARANTIE, ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, WIRD AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. TALENTREEF KANN NICHT GARANTIEREN, DASS DER SERVICE UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER FREI VON SCHÄDLICHEN VIREN IST. Des Weiteren erkennt der Kunde an, dass er die alleinige Verantwortung für die Überprüfung der Richtigkeit der Informationen trägt, die er in Verbindung mit den Diensten erhält, sowie für alle Entscheidungen in Bezug auf Anwerbung, Einstellung und Beschäftigung. DER EINZIGE RECHTSANSPRUCH DES KUNDEN BEI EINEM VERSTOSS ODER EINER FALSCHERKLÄRUNG DIESER GARANTIE IST WIE IN ABSCHNITT I.b) AUSDRÜCKLICH BESTIMMT.

VII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DIE HAFTUNG, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, IST AUF DIREKTE SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DIE OBJEKTIV MESSBAR SIND. UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG ODER DER THEORIE DER WIEDERHERSTELLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GESETZ, GARANTIE ODER ANDERWEITIG, IST TALENTREEF IN KEINEM FALL HAFTBAR ODER VERANTWORTLICH FÜR: (a) INDIREKTE, FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, STRAFE, MEHRFACH- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON SEINEM BEWUSSTSEIN DIESER RISIKEN; UND/ODER (b) ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINNAHMEN, VERLORENE DATEN, VERLUST VON GESCHÄFTSERWARTUNGEN, VERLUSTE DURCH GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER SCHÄDEN DURCH BARGAIN. DER AUSSCHLIESSLICHE SCHADENSERSATZ DES KUNDEN FÜR EINE WESENTLICHE VERLETZUNG IST IN ABSCHNITT I.b) BESTIMMT. OHNE EINSCHRÄNKUNG VON ABSCHNITT I.b) ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON TALENTREEF FÜR SCHÄDEN IN KEINEM FALL DIE HÖHE DES
BETRÄGE, DIE DER KUNDE IN DEN LETZTEN 12 MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ERSTEN SCHADENSERSATZANSPRUCH BEGRÜNDET, TATSÄCHLICH FÜR DEN DIENST BEZAHLT HAT.

VIII. DATEN EXPORTIEREN. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass TalentReef nicht für Kundendaten verantwortlich ist, die PII enthalten und von TalentReef über die Berichtsexportfunktion exportiert wurden ("Exportdaten"), und dass es in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, Exportdaten in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen und zu schützen.

IX. PUBLIKATION. TalentReef ist berechtigt, Referenzmaterialien für den Kunden und Dokumente für die Medienarbeit zu entwickeln, die sich auf diese Vereinbarung und/oder die Nutzung und Erfahrung des Kunden mit TalentReef beziehen. TalentReef darf den Namen des Kunden und seine Marke als Referenz sowohl öffentlich als auch privat, ohne Einschränkung, in Marketing- und Werbematerialien von TalentReef verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Pressemitteilungen, Newsletter-Artikel, Website-Referenzen und E-Mail.

X. VERSCHIEDENES.

a) Abtretung. Keine der Parteien dieser Vereinbarung darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, abtreten oder anderweitig übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung in Verbindung mit einem Verkauf oder einer sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder des Eigenkapitals der betreffenden Partei (sei es durch den Verkauf von Vermögenswerten oder Aktien oder durch eine Fusion oder sonstige Umstrukturierung) ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei abtreten oder anderweitig übertragen. Jeder Versuch einer Abtretung, der gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, ist nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.

b) Einhaltung von Gesetzen. Die Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, Regeln, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten, die auf ihr Geschäft anwendbar sind, soweit sie sich auf diese Vereinbarung auswirken; vorausgesetzt, es wird ausdrücklich vereinbart, dass TalentReef im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Haftung in Bezug auf eine Entscheidung des Kunden übernimmt, psychologische, Eignungs- oder sonstige Qualifikationsbeurteilungsfunktionen, Tools, Fragen oder sonstige konfigurierbare Aspekte der TalentReef-Plattform zu nutzen, und der Kunde erklärt sich hiermit bereit, TalentReef diesbezüglich schadlos zu halten und freizustellen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen, die in dieser Vereinbarung enthalten sein müssen, werden durch Verweis einbezogen. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Kunde allen seinen Bewerbern eine angemessene alternative Methode zur Verfügung stellen, mit der sie ihre Informationen direkt an den Kunden übermitteln können, zusammen mit allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Vorkehrungen.

c) Vertraulichkeit der Bedingungen. Das Bestehen, die Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung sind vertrauliche Informationen beider Parteien, mit der Ausnahme, dass TalentReef den Kunden gemäß Abschnitt VIII dieser Vereinbarung identifizieren darf.

d) Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich der Geschäftsbedingungen, stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Absprachen, Vorschläge, Versprechungen und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand und ihre Bedingungen in vollem Umfang; vorausgesetzt jedoch, dass nichts hiervon laufende Rechte aus Geheimhaltungsvereinbarungen, die von den Parteien vor dem Datum des Inkrafttretens abgeschlossen wurden, beeinträchtigt oder aufhebt; vorausgesetzt ferner, dass alle neuen vertraulichen Informationen, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden, den hier dargelegten Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen.

e) Höhere Gewalt. TalentReef haftet nicht für Verzögerungen bei der Erbringung seiner Leistungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, großflächige Internetausfälle, mehrtägige Stromausfälle, Denial-of-Service-Attacken, Feuer, Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen, Streiks oder Unfähigkeit, Arbeitskräfte oder Materialien rechtzeitig zu beschaffen.

f) Beilegung von Streitigkeiten. Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Colorado geschlossen und ausgelegt, mit Ausnahme von Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Rechtsprechung, die zur Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates Colorado führen würden. Mit Ausnahme der in Abschnitt V.b) genannten Fälle sind für Klagen zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder für Klagen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder auf ihr beruhen, ausschließlich die staatlichen Gerichte des Staates Colorado und die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten mit Sitz in Denver, Colorado, zuständig. Jede Partei erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass diese Gerichte die persönliche Zuständigkeit und den Gerichtsstand in Bezug auf die betreffende Partei haben, und jede Partei unterwirft sich hiermit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte und verzichtet auf jeglichen Einwand, der sich auf einen ungünstigen Gerichtsstand stützt.

g) Unabhängiger Auftragnehmer. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist TalentReef ein unabhängiger Auftragnehmer des Kunden. Nichts soll so ausgelegt werden, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien entsteht. Jede Partei ist allein verantwortlich für die Zahlung aller ihren Mitarbeitern geschuldeten Vergütungen sowie für arbeitsbezogene Steuern und Leistungen.

h) Änderung. Alle Zusicherungen oder Versprechungen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung gemacht werden, sowie alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind für die Vertragsparteien nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.

i) Benachrichtigungen. Jede Mitteilung, die nach den Bestimmungen dieses Vertrages erforderlich oder zulässig ist, gilt als erfolgt, wenn sie schriftlich niedergelegt und per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen nationalen Kurierdienst mit Nachverfolgungssystem über Nacht zugestellt wird und an folgende Adresse gerichtet ist: (i) wenn an den Kunden, an die Adresse, die für den Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben ist, oder (ii) wenn an TalentReef, dann an TalentReef, Inc, Attn: General Counsel, 950 17th St, Ste 700, Denver, Colorado 80202, oder an eine andere Adresse, die TalentReef dem Kunden in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt mitteilen kann. Ungeachtet des Vorstehenden können Verlängerungs-, Nichtverlängerungs-, Nichtzahlungs- und Abtretungsmitteilungen per E-Mail versandt werden, und diese Mitteilungen werden als gültig angesehen. E-Mail-Mitteilungen an TalentReef sind zu richten an: legalnotices@mitratech.com oder an Ihren Kundenbetreuer.

j) Trennbarkeit. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer einzelnen Bestimmung dieses Abkommens berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Abkommens, wobei die übrigen Bestimmungen als weiterhin gültig und wirksam gelten.

k) Online Bedingungen: Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der wiederkehrenden Dienste der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellsten Version der Vereinbarung unterliegt.

l) Konstruktionen. Alle Verweise auf diesen Vertrag und die Wörter "hierin", "hiervon", "hierauf" und "hierunter" sowie andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung beziehen sich auf diesen Vertrag als Ganzes und nicht auf einen bestimmten Abschnitt oder eine andere Unterteilung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben; und die Wörter "einschließlich", "eingeschlossen" und "umfasst" bedeuten Einbeziehung ohne Einschränkung. Im Falle von Unklarheiten in der Sprache dieser Vereinbarung dürfen keine Schlüsse zugunsten oder zuungunsten einer der Parteien gezogen werden.

m) Unterschrift, Gegenstücke und PDFs. Diese Vereinbarung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle eine einzige Vereinbarung darstellen. Ein per PDF oder elektronischer Kopie unterzeichnetes und übermitteltes Dokument hat die gleiche bindende Wirkung wie eine Originalunterschrift.

n) Gutes Geschäftsgebaren. Obwohl Feedback Teil einer gesunden Geschäftsbeziehung ist, dürfen eine Partei und ihre Vertreter nicht verleumden, verunglimpfen oder in der Absicht handeln, den Ruf der anderen Partei oder den Ruf der Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei öffentlich zu schädigen. Sofern dies nicht durch geltendes Recht untersagt ist, stellt ein Verstoß gegen diese Bestimmung einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Diese Verpflichtung besteht für ein (1) Jahr nach der Kündigung oder dem Auslaufen dieser Vereinbarung fort.