Die in diesem Nachtrag enthaltenen Bedingungen gelten nur für die Dienstleistungen für TAP auf dem Bestellformular zwischen Mitratech und dem Kunden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen des Vertrags, des Bestellformulars und den übrigen Bestimmungen dieses Nachtrags hat der Nachtrag Vorrang.
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- Definitionen. Die folgenden Definitionen gelten für diesen Nachtrag zusätzlich zu den im Abkommen definierten Begriffen.
- "Wartung": umfasst (i) Unterstützung durch Supporttechniker (z. B. E-Mail-Support) und Umgehungslösungen zur Behebung von Fehlern sowie (ii) Installation und Verwaltung von Updates. Die Wartung umfasst keine Professional Services.
- "Drittanwendung": eine Softwarelösung oder ein Softwaredienst, der vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt wird und in die Dienste integriert ist oder mit ihnen zusammenarbeitet.
- "Arbeitsablauf": Eine automatisierte Reihe von Prozessen, die vom Kunden für einen bestimmten Zweck erstellt werden. Ein Workflow wird durch die Zuweisung einer einzigen ID autorisiert. Kein anderer Prozess als der einzelne autorisierte individuelle Prozess darf die Workflow-Kennung verwenden. Workflows werden durch einen Lizenzschlüssel freigeschaltet, der von Mitratech auf der Grundlage der Lizenzvereinbarung des jeweiligen Kunden bereitgestellt wird. Wenn ein bestimmter Workflow nicht mehr benötigt wird, kann der Kunde diesen Prozess deaktivieren und einen neuen Prozess als Workflow ohne zusätzliche Lizenzgebühren entwickeln.
- Definitionen. Die folgenden Definitionen gelten für diesen Nachtrag zusätzlich zu den im Abkommen definierten Begriffen.
- Umfang der Dienstleistungen
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- Zugang und Nutzung der Dienste. Die Nutzung der Dienste durch den Kunden und der Zugang zu den Diensten erfolgt ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden. Der Kunde darf die Dokumentation in Verbindung mit dieser Nutzung der Dienste verwenden. Das Passwort eines Benutzers darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Kunde ist und bleibt für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Benutzer verantwortlich.
- Umfang der Nutzung. Die Dienste sind auf die im Bestellformular angegebene Anzahl von Workflows oder Benutzern beschränkt. Das Recht zur Nutzung zusätzlicher Workflows oder Benutzer muss vom Kunden erworben werden, wenn die tatsächliche Nutzung die lizenzierte Menge übersteigt. Die Kundengebühren basieren auf den zulässigen Mengen (z. B. der Anzahl der Workflows auf dem Bestellformular) und nicht auf der tatsächlichen Nutzung. Die erworbenen Mengen können während der jeweiligen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit nicht verringert werden. Wenn der Kunde in der Verlängerungsperiode die Anzahl der vertraglich vereinbarten Workflows oder Benutzer reduziert, behält sich Mitratech das Recht vor, die volumenbasierten oder Paketpreise in dieser Verlängerungsperiode anzupassen.
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- Instandhaltungsdienste
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- Vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung der entsprechenden Gebühren durch den Kunden stellt Mitratech dem Kunden die Standard-Wartungsleistungen gemäß den von Mitratech auf seinem Online-Support-Portal veröffentlichten Support-Standards zur Verfügung; eine aktuelle Version des Support-Handbuchs ist verfügbar unter https://success.mitratech.com/Support_Internal/Support_Documents/Mitratech_Support_Handbook. Benötigt der Kunde außerhalb der von Mitratech veröffentlichten Standard-Supportzeiten Unterstützung durch Mitratech-Supportmitarbeiter, so fallen für diese Unterstützung Gebühren für den Support nach den Öffnungszeiten an. Mitratech ist nicht verpflichtet, neue oder zukünftige Funktionen zu liefern.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle geeigneten Benutzer eine ausreichende Einweisung erhalten, damit sie die Dienste effektiv nutzen können. Wenn Mitratech der Ansicht ist, dass Support-Anfragen aufgrund unzureichender Schulung übermäßig sind, können zusätzliche Gebühren für nachfolgende übermäßige Support-Anfragen anfallen. Mitratech teilt dem Kunden diese Feststellung schriftlich mit und erhebt keine Gebühren für solche Supportanfragen für den Zeitraum vor dem Datum der schriftlichen Mitteilung.
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- Anwendungen von Drittanbietern
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- Mitratech ist nicht verantwortlich für eine Anwendung eines Drittanbieters, die der Kunde mit den Diensten nutzen möchte, oder für die kontinuierliche Interoperabilität der Dienste mit einer Anwendung eines Drittanbieters. Wenn sich der Kunde für die Nutzung einer Drittanwendung mit den Diensten entscheidet, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Dienste auf die in der Drittanwendung enthaltenen Kundendaten zugreifen können und dass die Drittanwendung auf die in den Diensten enthaltenen Kundendaten zugreifen kann.
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- Maßnahmen bei Beendigung.
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- Nach Beendigung des Vertrages gehen die Rechte des Kunden in Bezug auf die Dienste und die Dokumentation verloren. Die Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, alle fälligen Beträge vollständig zu zahlen.
- Auf Antrag des Kunden, der innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung gestellt wird, stellt Mitratech dem Kunden eine Datei mit Kundendaten, wie in der Dokumentation angegeben, zum Export oder Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist Mitratech nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und kann, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Kundendaten in seinen Systemen, unter seiner Kontrolle oder anderweitig in seinem Besitz löschen. In Zukunft kann Mitratech dem Kunden die Möglichkeit bieten, seine eigenen Daten einfach zu exportieren (z. B. durch Anklicken einer Schaltfläche für den Datenexport in der Anwendung); in diesem Fall ist der Kunde für die Durchführung des Datenexports verantwortlich.
[ENDE DES ANHANGS ZUM ABHÖREN]