Neufassung des Dodd-Frank-Gesetzes, um eine kontinuierliche Risikobewertung durch Dritte mit geringeren Kapitalreserveanforderungen zu erzwingen

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Die neu vorgeschlagene Neufassung des Dodd-Frank-Gesetzes, die derzeit Teil des vom Senat beratenen Finanzierungsgesetzes in Höhe von 21 Milliarden US-Dollar ist, würde zu einer Umwälzung der Risikolage bei Beziehungen zu Dritten mit Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen mit einem Vermögen von weniger als 500 Milliarden US-Dollar führen, sodass Unternehmen ihre Risikoprofile neu bewerten müssten.

Im Jahr 2010 wurde der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act verabschiedet, um die Vorschriften für Finanzinstitute nach der Finanzkrise von 2008 zu verschärfen. Die wichtigsten Punkte des Dodd-Frank-Gesetzes waren: Erhöhung der Kapitalreserveanforderungen, Einrichtung des Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) und Erhöhung der Transparenz beim Derivatehandel.

Die vorgeschlagene Neufassung des Dodd-Frank-Gesetzes sieht vor, zwei der drei Hauptthemen des ursprünglichen Dodd-Frank-Gesetzes zu ändern, wobei der Derivatehandel unberührt bleibt. In Bezug auf die Kapitalanforderungen sieht die Neufassung vor, die Kapitalreserveanforderungen für Organisationen mit einem Vermögen von weniger als 500 Milliarden US-Dollar zu senken. Diese neue „Too big to fail”-Schwelle ist zehnmal so hoch wie die derzeitige Schwelle von 50 Milliarden US-Dollar. Das Hauptargument für diese Änderung ist, dass lokale und regionale Banken wie größere Wall-Street-Banken behandelt werden, was „unfair” ist. Neben der Senkung der Kapitalreserveanforderungen sieht die Neufassung vor, dass Organisationen potenziell risikoreichere Kredite vergeben dürfen, solange diese Kredite in ihren Büchern verbleiben und nicht über CDOs gehandelt werden.

Wie wirkt sich dies auf das Risiko durch Dritte aus?

Mit geringeren Kapitalreserven steigt die Wahrscheinlichkeit finanzieller Instabilität und damit auch die Gefahr eines Zusammenbruchs. Die Neufassung des Dodd-Frank-Gesetzes bietet Banken zwar die Möglichkeit, höhere Erträge zu erzielen, erhöht aber auch das Risiko eines Bankenzusammenbruchs. Ein Hauptkritikpunkt an der Neufassung ist, dass keine Bestimmungen für eine zusätzliche behördliche Aufsicht über die Verwendung des zusätzlichen Kapitals vorgesehen sind. Obwohl die Neufassung die Banken dazu verpflichtet, alle Kredite in ihren Büchern zu behalten, gibt es keine behördlichen Sanktionen hinsichtlich der Art oder des Risikos der Kredite, die eine Bank vergeben darf. Indem Banken gezwungen werden, alle gewährten Kredite in ihren Büchern zu behalten, anstatt sie über CDOs zu handeln, wird das Risiko einer Verflechtung von Banken, die zu einem wirtschaftlichen Zusammenbruch führen könnte, erheblich verringert. Die Neufassung verringert zwar das Risiko einer übermäßigen Verflechtung von Banken, geht jedoch nicht auf das mit jeder einzelnen Bank verbundene Risiko ein.

Bei genauer Betrachtung der Neufassung auf Ebene der einzelnen Banken wird deutlich, dass es an der notwendigen regulatorischen Aufsicht mangelt. Geringere Kapitalreserven bedeuten, dass eine Bank im Falle eines wirtschaftlichen Abschwungs über ein geringeres Sicherheitsnetz verfügt. Das Problem dabei, Banken geringere Kapitalreserven zu gestatten, besteht darin, dass die Wirtschaft von Unsicherheit geprägt ist. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Griechenland, der Währungsprobleme in Asien und unzähliger anderer wirtschaftlicher Probleme ist es nahezu unmöglich, das Risiko eines Kreditausfalls einer Organisation genau zu berechnen.

Mit diesem Maß an Unsicherheit geht ein erhöhtes Ausfallrisiko einher, was wiederum ein höheres Verlustrisiko für die Bank mit sich bringt. Dieses Verlustpotenzial führt in Verbindung mit den geringeren Kapitalreserveanforderungen zu einem erhöhten Risiko eines Bankenzusammenbruchs. Die Änderungen der Kapitalreserveanforderungen erhöhen direkt das Verlustpotenzial und machen daher eine zusätzliche Überwachung aller Banken und eine Neubewertung ihrer Risikoprofile zu einem notwendigen Bestandteil der Risikobewertung durch Dritte für diese Institute.


Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag wurde ursprünglich veröffentlicht auf Prävalent.net. Im Oktober 2024 übernahm Mitratech das KI-gestützte Risikomanagement für Dritte, Prevalent. Der Inhalt wurde seitdem aktualisiert und enthält nun Informationen, die auf unser Produktangebot, regulatorische Änderungen und Compliance abgestimmt sind.