Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2024.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem ausgefüllten Bestellformular für Tracker I-9 Produkte, einschließlich I-9 Complete und Tracker IMS, die Vereinbarung (die "Vereinbarung") zwischen PC Legal Tools, Inc. dba TrackerCorp, einer Tochtergesellschaft von Mitratech Holdings, Inc. ("Mitratech" oder "Tracker") und dem auf dem Bestellformular angegebenen Kunden ("Kunde").
1. Begriffsbestimmungen
Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, haben die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die Bedeutung, die indiesem Abschnitt 1.
"Jährliche Aufbewahrung von Unterlagen und Unterstützung bei Prüfungen" ermöglicht die Speicherung und Sicherung privater und vertraulicher Informationen während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung. Diese Informationen werden in elektronischem, digitalem Format aufbewahrt und sind durch administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen gesichert und nur für befugte Personen zugänglich. Die Daten sind verschlüsselt und verhindern, dass unbefugte Nutzer die Dateien öffnen und den Inhalt lesen können.
Gilt für Tracker I-9 Benutzer: Es gibt zwei Arten der Verschlüsselung, die verwendet werden, um die Privatsphäre des I-9 Datensatzes im Ruhezustand und bei der Übertragung zu schützen. Alle I-9-Datensätze werden so lange gespeichert und aufbewahrt, wie es das Gesetz vorschreibt, und es wird Unterstützung für ICE-, DOJ-, IER- und E-Verify-Audits bereitgestellt.
"Autorisierte(r) Vertreter" umfasst bis zu zwei (2) Benutzer, die von Ihnen benannt wurden, um den technischen Support von Tracker bei Routinefragen und -problemen bezüglich der Software zu kontaktieren.
"Vertrauliche Informationen"sind alle nicht öffentlichen oder geschützten Informationen in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die von oder im Namen einer der Parteien (die "offenlegende Partei") am, vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens schriftlich, elektronisch, mündlich oder visuell zur Verfügung gestellt werden oder von denen die andere Partei (die "empfangende Partei") in Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt, die sich auf das Geschäft und den Betrieb der offenlegenden Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften beziehen und die von einer vernünftigen Person als vertraulich oder geschützt angesehen werden würden oder die als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind (einschließlich, ohne Einschränkung Informationen im Zusammenhang mit strategischen Plänen, Marketingplänen, Produkten, Kunden, Verträgen, Mitgliedern, Lieferanten, Mitarbeitern, Preisgestaltung, Kosten, Geschäftsprozessen und -praktiken, Finanzdaten, Buchhaltungs- und Finanzpraktiken, Prüfungsberichten, Technologie, Herstellungsverfahren und -praktiken, Ausrüstung, Ausrüstungskonfigurationen, Produktformeln, Vertriebsmethoden oder Geschäftsgeheimnissen der offenlegenden Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften oder sonstige nicht öffentliche oder geschützte Informationen im Zusammenhang mit der offenlegenden Partei oder ihren verbundenen Unternehmen). Alle Notizen, Zusammenfassungen, Berichte, Analysen oder sonstigen Materialien, die von der empfangenden Partei ganz oder teilweise aus den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei abgeleitet wurden, gelten ebenfalls als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung. Benutzerdaten gelten als vertrauliche Informationen des Kunden.
"Ereignis höherer Gewalt"bezeichnet ein Ereignis oder einen Umstand, das bzw. der außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Vertragsparteien liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Probleme, Computerausfälle, die Hard- oder Software betreffen, die sich nicht im Besitz von Tracker befinden oder von ihm nicht kontrolliert werden können, sowie Vandalismus (einschließlich Eindringen in das Netzwerk und Denial-of-Service-Angriffe).
"Inbetriebnahmedatum" bezeichnet den letzteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) das Datum des Inkrafttretens eines Bestellformulars oder (b) das Datum, an dem Sie mit der kommerziellen Nutzung der Software beginnen.
"Neuer I-9-DatensatzEin "neuer I-9-Datensatz" ist ein im System erstellter Datensatz, bei dem Abschnitt 1 unterzeichnet wurde, obwohl Abschnitt 2 möglicherweise noch nicht ausgefüllt wurde.
"Bestellformular"bezeichnet ein oder mehrere Dokumente, die gemäß dieser Vereinbarung von Tracker ausgestellt (und von den Parteien unterzeichnet) werden und in denen unter anderem die Software und andere Dienstleistungen, die Sie von Tracker beziehen möchten, die Anzahl der neuen und/oder historischen I-9-Datensätze und/oder der zu erwerbenden IMS-Lizenzen, die Einrichtungs- und Jahresgebühren sowie der entsprechende Abonnementzeitraum angegeben sind.
"Überschreitungen" bezeichnet alle neuen I-9-Datensätze, die innerhalb eines Jahres im System erstellt werden und die das auf dem Bestellformular angegebene jährliche Abonnementlizenzvolumen überschreiten. Das Volumen der neuen I-9-Datensätze wird vierteljährlich überprüft und die zu viel erstellten neuen I-9-Datensätze werden in allen Quartalen nach ihrem Auftreten in Rechnung gestellt.
"Netzwerk für Fernvermietung" bezeichnet ein Netzwerk von geschulten Bevollmächtigten, die Ihnen zur Verfügung stehen, um die Befugnis zu delegieren, Abschnitt 2 in Ihrem Namen auszufüllen. Diese Dienstleistungen werden von einem Unterauftragnehmer erbracht und sind keine Mitarbeiter von Tracker. Die Haftung im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Ausfüllen des I-9 verbleibt bei Ihnen als Arbeitgeber.
"Dienstleistungen" bezeichnet alle Dienstleistungen, die für Sie (und/oder Ihre verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften) gemäß einem oder mehreren Bestellformularen zu erbringen sind.
"Software"bezeichnet die proprietäre Tracker I-9 Beschäftigungsüberprüfung und E-verify Webservice-Komponente, Tracker I-9 Resolve, Tracker IMS Software und alle Produkte von Drittanbietern, die auf einem Bestellformular angegeben sind.
"Abonnementzeitraum"bezeichnet den Zeitraum bzw. die Zeiträume, in denen eine bestimmte Anzahl von Nutzern (die unbegrenzt sein kann) gemäß diesem Vertrag und dem/den jeweiligen Bestellformular(en) zur Nutzung der Software lizenziert wird.
"Produkte von Drittanbietern"bezeichnet die auf einem Bestellformular aufgeführten Softwareprodukte von Drittanbietern.
"Nutzer(innen)"bezeichnet Ihre (oder Ihre verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften) Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer oder Agenten, die von Ihnen zur Nutzung der Software autorisiert sind und von Ihnen Anmeldedaten erhalten haben.
"Benutzerkonto(s)"ist/sind der/die eindeutige(n) Benutzeridentifikationsname(n) und das/die Passwort(e), die für den Zugang und die Einrichtung von Tracker I-9 und/oder IMS-Lizenzbenutzern erforderlich sind.
"Benutzerdaten" bezeichnet alle Daten oder Informationen, die Sie (oder Ihre Nutzer) Tracker im Zuge der Nutzung der Software zur Verfügung stellen, hochladen oder offenlegen.
"Arbeitsprodukt" bezeichnet (zusammenfassend) alle Leistungen, Beurteilungen, Berichte, Entdeckungen, Erfindungen, Entwicklungen, Dokumente, Urheberwerke, Schriften, Zeichnungen, Designs, Daten, Spezifikationen, Formeln, Handbücher, Prozesse, Programme, Software, webbasierte Anwendungen und alle damit verbundenen Verbesserungen oder Änderungen der vorgenannten, die in Bezug auf alle vorgenannten von uns (allein oder zusammen mit anderen) für Sie im Rahmen der Ihnen gemäß diesem Vertrag oder einem Bestellformular erbrachten Dienstleistungen konzipiert, erstellt oder anderweitig entwickelt werden.
2. Bestellungen
Tracker verpflichtet sich, die auf den Bestellformularen angegebene Software und Dienste bereitzustellen. Sie können Bestellungen für zusätzliche Abonnements zur Nutzung der Software zu den dann gültigen Gebühren von Tracker aufgeben. Alle Bestellformulare unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist eine nicht-exklusive Vereinbarung, und es steht beiden Parteien frei, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten zu treffen.
3. Software und Dienstleistungen
3.1 Erteilung von Benutzerkonten. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Tracker Ihnen und Ihren verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften ein nicht übertragbares (außer wie hierin vorgesehen), nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Recht, während des Abonnementzeitraums weltweit auf die Software zuzugreifen und sie zu nutzen, und zwar für die in jedem Bestellformular beschriebene Anzahl von Benutzerkonten. Benutzerkonten dürfen nicht gemeinsam genutzt oder von mehr als einem (1) Benutzer verwendet werden, können jedoch von Zeit zu Zeit aus beliebigen Gründen an neue Benutzer übertragen werden, die frühere Benutzer ersetzen, die ihr Arbeitsverhältnis beendet oder anderweitig ihren beruflichen Status oder ihre Funktion geändert haben und die Software nicht mehr verwenden. Sie sind für die Benutzerkonten verantwortlich, einschließlich aller Passwörter, die im Rahmen dieses Vertrags vergeben werden. Sie sind verpflichtet, die von Tracker von Zeit zu Zeit schriftlich festgelegten Verfahren für den Erhalt und die Aktualisierung von Benutzerkonten und Passwörtern einzuhalten. Sie müssen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte ein Benutzerkonto nutzen oder ein Passwort erhalten. Sie werden Tracker unverzüglich über jeden tatsächlichen oder potenziellen unbefugten Zugriff auf ein Benutzerkonto, ein Passwort oder auf die Software informieren, von dem Sie Kenntnis erlangen.
3.2 Daten und Sicherheit. Tracker unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um (a) die Sicherheit der Software aufrechtzuerhalten; (b) die Software im Allgemeinen rund um die Uhr (24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche) in einer Weise verfügbar zu machen, die Fehler und Unterbrechungen der Software minimiert, mit Ausnahme von: (i) geplante Ausfallzeiten, d. h. alle Zeiten außerhalb der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr PST von Montag bis Freitag; oder (ii) Ausfallzeiten der Software, die durch höhere Gewalt oder Notfallwartung verursacht werden. Sie sind allein dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle Geräte bereitzustellen, die für die Verbindung mit der Software, den Zugriff auf die Software oder die anderweitige Nutzung der Software erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erwerb, die Installation und die Wartung aller Telekommunikationsgeräte, Hardware, Software und anderer Geräte, die für die Verbindung mit der Software, den Zugriff auf die Software und die Nutzung der Software erforderlich sind. Alle Benutzerdaten werden über sichere Kanäle übertragen und gespeichert. Tracker verwendet den höchsten Industriestandard an Sicherheits-, Firewall- und Virenschutztechnologie, um (1) Benutzerdaten, die auf seinen Servern übertragen oder gespeichert werden, und (2) die Software zu schützen. Sie sind verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Verwendung der auf den Servern von Tracker gespeicherten Benutzerdaten. Tracker muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Benutzerdaten vor Veränderung, Zerstörung, Beschädigung, unbefugter Offenlegung und/oder Verlust zu schützen, und ist Ihnen gegenüber verantwortlich und haftbar für seine Handlungen oder Unterlassungen, die zur Veränderung, Zerstörung, Beschädigung, unbefugten Offenlegung, zum Verlust oder zum Ausfall der Speicherung von Benutzerdaten führen. Tracker ist Ihnen gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar für Ihre Handlungen oder Unterlassungen, die zur Veränderung, Zerstörung, Beschädigung, unbefugten Offenlegung, zum Verlust oder zur Nicht-Speicherung von Benutzerdaten führen. Falls Benutzerdaten verloren gehen oder beschädigt werden, unterstützt Tracker den Kunden auf seine Kosten bei der Wiederherstellung solcher Benutzerdaten auf seinen Servern. Tracker ist berechtigt, einzelne Datensätze von Zeit zu Zeit einzusehen oder darauf zuzugreifen, um ein Problem, eine Support-Angelegenheit oder einen vermuteten Verstoß gegen diese Vereinbarung zu lösen, oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
3.3Ausbildung.Wir bieten Ihnen kostenlose administrative Schulungen über Ihr Telefon und einen Computer mit Internetzugang an. Sie können Grundschulungen für Endbenutzer und/oder kundenspezifische Schulungen zu den jeweils gültigen Gebühren von Tracker erwerben. Planen Sie eine Vor-Ort-Schulung mit einer Vorankündigung von zwei Wochen ein. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre administrativen Benutzer vor der Nutzung der Software an mindestens einer (1) der Grundschulungen von Tracker für die Software teilnehmen müssen. Tracker ist nicht verpflichtet, die Software zur Verfügung zu stellen, solange Sie oder mindestens einer (1) Ihrer Benutzer nicht an einer solchen Basisschulung teilgenommen haben.
3.4Technische Unterstützung und Wartung. Tracker bietet autorisierten I-9-Vertretern standardmäßigen technischen Support und Wartung zwischen 6:30 Uhr und 17:30 Uhr pazifischer Zeit, Montag bis Freitag, außer an nationalen Feiertagen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Autorisierte Benutzer können den Support unter (877) 875-7911 kontaktieren. Außerhalb dieser Zeiten nimmt ein Software-Desk alle Anrufe entgegen und leitet dringende technische Support-Anfragen an unseren technischen Bereitschaftsdienst weiter. Tracker ist nicht verpflichtet, Ihnen technischen Support zu leisten, wenn die Software aus einem der folgenden Gründe nicht funktioniert: (a) Ihre missbräuchliche Verwendung der Software, einschließlich der Manipulation von Daten oder eines Dateneingabefehlers; (b) ein Ereignis höherer Gewalt; (c) System- oder Netzwerkausfall der E-Verify-Webdienste oder der E-Verify-Website; oder (d) Probleme im Zusammenhang mit Netzwerken, Betriebssystemen, Hardware, Druckern oder der SQL- oder Access-Datenbanksoftware.
3.5 E-Verify Webdienste. Wenn Sie sich für die Teilnahme an E-Verify entscheiden, müssen Sie sich online beim Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) für ein E-Verify-Konto registrieren und eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) unterzeichnen, in der die Bedingungen für die Vereinbarung zwischen Ihnen, dem Arbeitgeber (falls abweichend), der Social Security Administration und dem DHS festgelegt sind. Sie sind für die Einhaltung aller in der Absichtserklärung genannten Bedingungen und Konditionen verantwortlich.
4. Beschränkungen der Nutzung
Sie, Ihre verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften und Ihre Benutzer dürfen die Software nur wie von Tracker beabsichtigt und wie in dieser Vereinbarung und den Anweisungen und anderen Materialien, die während der Schulung oder über die Website von Tracker bereitgestellt werden, angegeben (oder erlaubt) verwenden. Sie verpflichten sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der Software keine lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen oder ausländischen Gesetze, Verträge, Vorschriften oder Konventionen zu verletzen (einschließlich solcher, die sich auf die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen, diskriminierungsfreie Einstellungspraktiken, Datenschutz, internationale Kommunikation und die Übertragung von technischen oder persönlichen Daten beziehen). Sie werden nicht und werden nicht versuchen: (a) Komponenten der Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren; (b) die Software oder Teile davon ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Tracker zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu vertreiben, zu übertragen, zu kopieren, zu vervielfältigen, darzustellen, zu modifizieren oder in Teilzeit zu nutzen; (c) den Betrieb der Software oder der Hardware und des Netzwerks, die für den Betrieb der Software verwendet werden, in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen; (d) die Software zu modifizieren, zu kopieren oder abgeleitete Werke zu erstellen, die auf einem Teil der Software basieren; oder (e) Internet-"Links" zu oder von der Software oder einem Inhalt, der Teil der Software ist, zu erstellen (mit Ausnahme Ihrer eigenen internen Intranets).
Bestimmte Funktionen der Software ermöglichen es Ihnen und Ihren Nutzern, mit Einzelpersonen oder anderen Dritten durch das Senden von Text- oder SMS-Nachrichten zu kommunizieren (die "Messaging-Funktionen"). Tracker verwendet Twilio Inc. ("Twilio"), um die Messaging-Funktionen zu ermöglichen. Sie erklären sich damit einverstanden und garantieren, dass Sie, Ihre verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften und Ihre Benutzer die Messaging-Funktionen nur dann zum Senden von Text- oder SMS-Nachrichten an Dritte verwenden, wenn Sie alle erforderlichen Zustimmungen und Erlaubnisse dazu eingeholt haben, wie in der Software angegeben und gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die Zustimmungsanforderungen von Twilio, wie in der Messaging-Richtlinie von Twilio angegeben, die unter https://www.twilio.com/legal/messaging-policy; (ii) die Twilio-Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, die unter https://www.twilio.com/legal/aup verfügbar ist ;(iii) das Telefon-Verbraucherschutzgesetz (TCPA); und (iv) alle relevanten Richtlinien von Telekommunikationsanbietern, einschließlich beispielsweise des Verhaltenskodex von T-Mobile, der unter https://www.t-mobile.com/support/public-files/attachments/T-Mobile%20Code%20of%20Conduct.pdf verfügbar ist .
Sie und Ihre Nutzer bestätigen, dass Sie vor dem Versand von Text- oder SMS-Nachrichten an eine Person im Remote Hire Network, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abschnitt 2 erbringt, die schriftliche oder mündliche Zustimmung zum Versand solcher Nachrichten einholen werden.
Sie werden alle Nutzungsinformationen, die Sie von einem Nutzer über einen Drittvertreter erhalten, der beim Ausfüllen von Abschnitt 2 des Formulars I-9 behilflich ist, nur für diese Zwecke speichern und solche Informationen nicht für andere Zwecke verwenden.
5. Gebühren und Zahlungen
Die im Bestellformular beschriebenen Softwaregebühren beinhalten die jährlichen Gebühren für das Abonnement der Software, die Ersteinrichtung und die Konfigurationsdienste, die jährliche Aufbewahrung von Aufzeichnungen und den Audit-Support für eine vorher festgelegte Anzahl von elektronischen New I-9 Records, den technischen Support und die Wartung sowie alle anderen Dienste, die Sie von Tracker erworben haben (zusammen die "Gebühren"). Es fallen keine weiteren Gebühren für die Software und/oder die Dienste an, es sei denn, dies ist in einem Bestellformular vorgesehen. Sofern nicht ausdrücklich in einem Bestellformular vorgesehen, ist der Kunde gegenüber Tracker nicht für erstattungsfähige Ausgaben im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich. Tracker stellt Ihnen alle Gebühren in Übereinstimmung mit dem Bestellformular in Rechnung, und Sie verpflichten sich, Tracker die in einer solchen Rechnung beschriebenen unbestrittenen Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in US-Dollar zu zahlen, sofern im Bestellformular kein anderer Zeitrahmen angegeben ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann eine Säumnisgebühr in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat (oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) zu Ihrer Rechnung hinzugefügt werden und sofort fällig und zahlbar werden. Ihr Zugriff auf die Software kann ohne weitere Benachrichtigung deaktiviert werden, wenn erste oder künftige Zahlungen überfällig werden, unabhängig vom Dollarbetrag. Sie verpflichten sich, alle ausstehenden Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigung oder Beendigung Ihres Softwarekontos vollständig zu begleichen.
6. Rechte an geistigem Eigentum
6.1 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung wird das Eigentum oder andere Rechte einer Partei an Materialien, Daten oder geistigem Eigentum, die vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung existierten oder unabhängig davon entwickelt oder erworben wurden ("Vorbestehendes Eigentum"), in keiner Weise beschränkt, eingeschränkt oder beeinträchtigt. Das bereits vorhandene Eigentum einer Partei umfasst unter anderem alle Aufzeichnungen, Dokumente, Programmspezifikationen, Diagramme, Quellcodes, Objektcodes, Dokumentationen und/oder vertrauliche Informationen, die vor oder unabhängig von dieser Vereinbarung entwickelt oder erworben wurden. Zur Vermeidung von Zweifeln und mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen liegen alle Rechte, Titel und Interessen an (a) der Software (einschließlich aller Korrekturen, Aktualisierungen, Anpassungen, Erweiterungen oder Kopien davon), (b) den Produkten Dritter und (c) dem bereits vorhandenen Eigentum von Tracker ausschließlich bei Tracker.
7. Eingeschränkte Garantie
Wenn Sie Tracker innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Go-Live-Datum schriftlich darüber informieren, dass die Software nicht im Wesentlichen mit dem anwendbaren Bestellformular oder der Arbeitsanweisung übereinstimmt, wird Tracker diese Software unverzüglich so ändern, dass sie im Wesentlichen mit dem anwendbaren Bestellformular oder der Arbeitsanweisung übereinstimmt. Wenn Tracker nicht in der Lage ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung (Remediation Period) die Software so zu reparieren oder zu modifizieren, dass sie im Wesentlichen mit dem entsprechenden Bestellformular oder der Arbeitsanweisung übereinstimmt, erstattet Tracker auf Ihren schriftlichen Antrag hin die für die Software gezahlten Gebühren (mit Ausnahme der Gebühren für die Einrichtung und Konfiguration) zurück, und dieser Vertrag und/oder das entsprechende Bestellformular werden nach Ihrem alleinigen Ermessen automatisch beendet (die "beschränkte Gewährleistung"). Die Frist für die Beantragung einer solchen Rückerstattung beträgt dreißig (30) Tage ab dem letzten Tag der Behebungsfrist. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser dreißig (30) Tage gestellt, gilt die Rückerstattung als verwirkt. Dies stellt die gesamte Haftung von Tracker und Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf die beschränkte Garantie dar.
8. Zusicherungen und Garantien
Zusätzlich zu der eingeschränkten Garantie sichert Tracker zu, dass:
(a) Alle Dienstleistungen werden pünktlich, professionell und fachmännisch in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Branchenpraktiken und -standards erbracht;
(b) es über die unternehmerische Macht und Autorität (und alle erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen) verfügt, um diesen Vertrag und alle anwendbaren Auftragsformulare abzuschließen und seine Verpflichtungen zu erfüllen;
(c) die Dienstleistungen (einschließlich der daraus resultierenden Arbeitsprodukte) und die Software (oder Teile davon) keine Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen oder veruntreuen werden;
(d) alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen oder ausländischen Gesetze, Verträge, Vorschriften oder Konventionen (einschließlich solcher, die sich auf die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen, diskriminierungsfreie Einstellungspraktiken, Datenschutz, internationale Kommunikation und die Übermittlung technischer oder personenbezogener Daten beziehen) einzuhalten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich der daraus resultierenden Arbeitsprodukte) und/oder der Software im Rahmen dieses Vertrags und der jeweiligen Bestellformulare gelten; und
(e) dass es über geeignete und angemessene Verfahren zur Überprüfung der Bewerber und der Sicherheit verfügt und dass es alle Mitarbeiter, die die Dienstleistungen im Rahmen eines Auftragsformulars erbringen, auf ihren Hintergrund und ihre Referenzen hin überprüft.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Lösung enthält eine anpassbare Funktion, die einen I-9 Manager und/oder seinen Beauftragten zwingen kann, die erforderlichen Dokumente beizufügen (wenn er dazu aufgefordert wird), um mit dem Ausfüllen/Unterschreiben von Abschnitt 2 und/oder Abschnitt 3 des I-9 Formulars eines Mitarbeiters fortzufahren. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Tracker nicht für ein verspätetes oder nicht eingereichtes Formular haftet, weil die Funktion das Ausfüllen eines I-9 Formulars blockiert, weil ein erforderliches Dokument nicht beigefügt wurde. Diese Funktion ermöglicht es einem I-9 Manager mit den entsprechenden Berechtigungen, die Anforderungen für die Anhänge außer Kraft zu setzen. Bitte kontaktieren Sie das Tracker I-9 Product Support Team, wenn Sie glauben, dass die Übermittlung des I-9 Formulars fälschlicherweise blockiert wurde.
Außer wie hierin (oder in einem anwendbaren Bestellformular) vorgesehen, gibt Tracker keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Garantien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck) in Bezug auf die hier beschriebene Nutzung der Software, und Tracker schließt alle anderen Zusicherungen und Garantien aus, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie sich nicht auf Tracker oder seine Software verlassen, um irgendeine rechtliche Beratung zu erhalten, einschließlich und ohne Einschränkung in Bezug auf elektronische Unterschriften, Überprüfung der Beschäftigungsberechtigung, E-Verification oder E-Verify Designated Agent Pflichten, Pflege von Aufzeichnungen oder andere Gesetze. Die Software kann Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen, die mit der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation verbunden sind. Tracker ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Schäden, die ausschließlich auf solche Probleme zurückzuführen sind. Außer wie hierin (oder in einem anwendbaren Bestellformular) vorgesehen, garantiert Tracker nicht, dass die Software fehlerfrei oder ununterbrochen funktioniert oder dass sie alle Softwarefehler korrigiert.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DIE NACHSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR DIE FOLGENDE HAFTUNG, DIE SICH AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ERGIBT: (A) KÖRPERVERLETZUNG EINER PERSON; (B) VERTEIDIGUNGS- UND ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN VON TRACKER IN ABSCHNITT 11; (C) VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHRLÄSSIGES VERHALTEN EINER PARTEI; ODER (D) VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEIT UND/ODER SICHERHEIT, MIT DER AUSNAHME, DASS DIE HAFTUNG, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEIT ODER SICHERHEIT ERGIBT, ABSCHNITT 10.3 UNTERLIEGT.
10.1 KEINE DER BEIDEN PARTEIEN (UND IHRE JEWEILIGEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN/TOCHTERGESELLSCHAFTEN, VERTRETER UND ANGESTELLTEN) HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR BESONDERE, INDIREKTE, FOLGE-, STRAF-, EXEMPLARISCHE ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH ENTGANGENEN GEWINN ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ODER EINEM ANWENDBAREN BESTELLFORMULAR ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR ODER UNVORHERSEHBAR WAREN, UND SELBST WENN DIE JEWEILIGE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE;
10.2 KEINE DER PARTEIEN HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR HANDLUNGEN, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE, VERBINDLICHKEITEN, KOSTEN, AUSGABEN ODER VERLUSTE, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUS DEN GEHOSTETEN PRODUKTEN ODER DEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN UND DIE ÜBER DIE GEBÜHREN HINAUSGEHEN, DIE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM AUFTRETEN DER UMSTÄNDE, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, GEZAHLT WURDEN (UND WENN DIESER VERTRAG SEIT WENIGER ALS ZWÖLF (12) MONATEN BESTEHT, DIE BIS DAHIN GEZAHLTEN JAHRESGEBÜHREN);
10.3 FÜR ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS VERLETZUNGEN DER VERTRAULICHKEIT UND/ODER SICHERHEIT ERGEBEN, HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR SCHÄDEN ÜBER 250.000 USD.
11. Entschädigung
Tracker erklärt sich damit einverstanden, Sie, Ihre verbundenen Unternehmen/Tochtergesellschaften und Ihre (und deren) jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Verluste, Haftungen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), unabhängig davon, ob ein Rechtsstreit eingeleitet wird oder nicht, die sich aus oder in Verbindung mit einem oder mehreren der folgenden Punkte ergeben:
(a) jeden Verstoß gegen Abschnitt 8 Buchstabe c);
(b) Personenschäden (einschließlich Tod) oder Verlust oder Beschädigung von Sachgütern, die auf Handlungen oder Unterlassungen von Tracker, seinen Mitarbeitern oder Vertretern zurückzuführen sind; oder
(c) jeden Verstoß gegen Abschnitt 8 Buchstabe d).
12. Begriff
Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft bis zur Kündigung gemäß Abschnitt 13 dieser Vereinbarung. Jedes Bestellformular beginnt an dem darin angegebenen Datum des Inkrafttretens und gilt für die darin festgelegte Abonnementdauer. Sofern in einem Bestellformular nichts anderes vorgesehen ist, verlängern sich die Abonnementzeiträume innerhalb eines Bestellformulars automatisch um aufeinanderfolgende gleiche Zeiträume zu den aktuellen Tarifen von Tracker, es sei denn, Sie oder Tracker teilen der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der aktuellen Laufzeit die Nichtverlängerung mit. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, gelten für Verlängerungszeiträume die gleichen Bedingungen wie für den unmittelbar vorangegangenen Teil des Abonnementzeitraums oder den jeweiligen Verlängerungszeitraum. Die Beendigung oder das Auslaufen eines Bestellformulars ändert nicht die Laufzeit dieses Vertrags oder eines anderen Bestellformulars.
13. Beendigung
13.1 Sie oder Tracker können diesen Vertrag jederzeit nach Ablauf der aktuellen Laufzeit eines Bestellformulars kündigen (solange keine anderen Bestellformulare mit einer verbleibenden aktuellen Laufzeit existieren), indem sie die andere Partei sechzig (60) Tage im Voraus schriftlich von ihrer Absicht in Kenntnis setzen.
13.2 Sie oder Tracker können diesen Vertrag oder ein Bestellformular (a) mit einer Frist von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag oder ein Bestellformular kündigen, wenn der Verstoß nicht innerhalb dieser dreißig (30) Tage geheilt wird, oder (b) mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Benachrichtigung, wenn die andere Partei: (i) eine allgemeine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt; (ii) ein Verfahren einleitet oder ein Verfahren gegen sie einleiten lässt, das auf Entlastung oder Reorganisation gemäß den Gesetzen über Konkurs oder Insolvenz abzielt; oder (iii) ein zuständiges Gericht einen Konkursverwalter, Liquidator oder Treuhänder über das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Eigentums dieser Partei bestellt oder die Liquidation des Eigentums oder der geschäftlichen Angelegenheiten dieser Partei vorsieht.. Darüber hinaus können Sie diesen Vertrag oder ein Bestellformular sofort durch schriftliche Mitteilung an Tracker kündigen, wenn Tracker sich auf ein Ereignis höherer Gewalt für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beruft und dieses Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert.
14. Vertrauliche Informationen; Öffentlichkeitsarbeit
14.1 Die Parteien erkennen an, dass sie aufgrund ihrer Beziehungen im Rahmen dieser Vereinbarung Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei haben und diese erwerben können. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass für den Fall, dass eine Partei von den vertraulichen Informationen der anderen Partei Kenntnis erhält, die empfangende Partei:
(a) Vertrauliche Informationen mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt vor unbefugter Offenlegung zu schützen, in jedem Fall aber nicht weniger als die Anstrengungen, die diese Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen unternimmt;
(b) keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben (mit Ausnahme von autorisierten Vertretern und Vertragspartnern, die eine Partei zur Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bereitstellung der Software einsetzt und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens so schützend sind wie die in diesem Vertrag enthaltenen); und
(c) wird vertrauliche Informationen nur in dem Maße nutzen, wie es (i) (in Bezug auf Tracker) für die Erfüllung dieser Vereinbarung oder (ii) (in Bezug auf Sie) für den Erhalt der Software und jeglicher Dienstleistungen erforderlich ist.
14.2 Ungeachtet des Abschnitts 14.1 (und vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen) gelten die in Abschnitt 14.1 dargelegten Verpflichtungen nicht für vertrauliche Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei gegen diesen Vertrag oder ein anwendbares Bestellformular verstoßen hat (vorausgesetzt, dass diese Ausnahme nicht dahingehend ausgelegt wird, dass der vertrauliche Charakter von Benutzerdaten eingeschränkt wird); (b) sich vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden, ohne dass die offenlegende Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet war; (c) von der empfangenden Partei nach der Offenlegung rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der rechtmäßig und uneingeschränkt im Besitz solcher vertraulicher Informationen ist; (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass sie auf die vertraulichen Informationen zurückgreift; oder (e) aufgrund geltender Gesetze oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei unterrichtet die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über die erforderliche Offenlegung, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzanordnung oder einen anderen Rechtsbehelf zur Verhinderung der Offenlegung zu erwirken, und kooperiert in angemessener Weise mit den Bemühungen der offenlegenden Partei, eine solche Schutzanordnung oder einen anderen Rechtsbehelf zur Verhinderung der Offenlegung zu erreichen.
14.3 Unverzüglich nach Entdeckung einer unbefugten absichtlichen, unbeabsichtigten oder versehentlichen Offenlegung der vertraulichen Informationen des Kunden wird Tracker den Kunden schriftlich benachrichtigen. Die Mitteilung muss eine Beschreibung der offengelegten vertraulichen Informationen, das ungefähre Datum der Offenlegung, die Partei, die die Offenlegung erhalten hat, und die Umstände der Offenlegung enthalten. Im Falle des Vorstehenden wird Tracker unverzüglich: (a) eine solche Offenlegung untersuchen und (b) den Kunden über die Ergebnisse einer solchen Untersuchung informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ursache (technische Schwachstelle oder Prozessversagen) der Offenlegung, die Schritte, die unternommen wurden, um die Ursache der Offenlegung zu beheben, und alle zukünftigen Maßnahmen, die ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass die Offenlegung nicht erneut auftritt.
14.4 VERTRAULICHE INFORMATIONEN DES KUNDEN WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND DER KUNDE LEHNT JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
14.5 Alle Pressemitteilungen und sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen, die sich auf das Bestehen oder die Bedingungen dieses Vertrags oder die damit verbundenen Transaktionen zwischen Tracker und dem Kunden beziehen, müssen von den Parteien im Voraus schriftlich genehmigt werden.
14.6 Die empfangende Partei erkennt an, dass jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei der offenlegenden Partei einen unmittelbar drohenden irreparablen Schaden zufügen kann und dass die offenlegende Partei berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsmitteln eine einstweilige, vorläufige und dauerhafte Unterlassungsverfügung zu beantragen, falls die empfangende Partei ihren Verpflichtungen nach diesem Abschnitt 14 nicht nachkommt.
15. Allgemeine Begriffe
15.1 Alle Bestellformulare, Anhänge, Ergänzungen und Überarbeitungen werden in diese Vereinbarung aufgenommen (und Verweise auf diese Vereinbarung in Abschnitt 15, mit Ausnahme von Abschnitt 15.12, schließen alle anwendbaren Bestellformulare ein).
15.2 Keine der Vertragsparteien darf diesen Vertrag oder die sich daraus ergebenden Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei (die nicht unbillig verweigert werden darf) an einen Dritten abtreten oder übertragen; eine Vertragspartei ist jedoch berechtigt, diesen Vertrag oder die sich daraus ergebenden Verpflichtungen nach schriftlicher Mitteilung an ein Unternehmen abzutreten oder zu übertragen, das alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte dieser Vertragspartei erwirbt, sei es durch den Erwerb von Vermögenswerten oder Anteilen oder durch Fusion oder Konsolidierung. Jede Abtretung, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, ist nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Vertragsparteien verbindlich und kommt ihnen zugute.
15.3 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Texas und ist nach diesen auszulegen, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Jede Partei akzeptiert und unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand eines solchen Gerichts, vorausgesetzt, dass das Gericht oder der Richter es einer Partei oder einem Zeugen erlaubt, per Audio- oder Videokonferenz teilzunehmen. JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT UNWIDERRUFLICH UND BEDINGUNGSLOS AUF JEGLICHES RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN EINEM GERICHTSVERFAHREN, DAS SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN HIERMIT IN BETRACHT GEZOGENEN TRANSAKTIONEN ERGEBEN KÖNNTE.
15.4 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Tracker und Ihnen in Bezug auf die Software und die hierunter bestellten Dienstleistungen dar und ersetzt alle früheren (oder gleichzeitigen) mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Verträge in diesem Zusammenhang. Bestimmungen in Bestellungen, Rechnungen oder anderen Dokumenten, die eine der Parteien einreicht, sind für die andere Partei nicht bindend und werden hiermit durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung ersetzt.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt oder aufgehoben, so dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen in vollem Umfang in Kraft bleiben und durchsetzbar sind.
15.6 Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern oder zu ersetzen. Mindestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten solcher Bedingungen werden wir den Kunden per E-Mail über solche Änderungen informieren, und die geänderten oder neuen Bedingungen werden unter https://mitratech.com/tracker-terms-conditions/. Die weitere Nutzung der Dienste durch den Kunden nach Ablauf der dreißig (30) Tage gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
15.7 Alle Mitteilungen, Aufforderungen oder sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben oder Rückschein mit vorausbezahltem Porto an die auf Seite 1 dieses Vertrags genannten Adressen der Parteien zu senden.
15.8 Die Parteien dieses Abkommens sind unabhängige Unternehmer. Keine der Parteien ist ein Agent, Vertreter, Joint Venture oder Partner der anderen Partei. Keine der Vertragsparteien hat das Recht, die Befugnis oder die Befugnis, für die andere Vertragspartei oder in deren Namen einen Vertrag abzuschließen oder für die andere Vertragspartei eine Verpflichtung oder Haftung einzugehen oder sie anderweitig zu binden. Sofern in diesem Abkommen nichts anderes vorgesehen ist, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten und Auslagen für die Erfüllung dieses Abkommens.
15.9 Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nicht dazu bestimmt und dürfen auch nicht so ausgelegt werden, dass sie Rechte von Drittbegünstigten oder andere Rechte jeglicher Art an eine andere Partei gewähren oder schaffen.
15.10 Alle in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsbehelfe gelten kumulativ und zusätzlich zu und nicht anstelle von anderen Rechtsbehelfen, die einer der Parteien nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zur Verfügung stehen.
15.11 Diese Vereinbarung kann per Fax und in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen unterzeichnet werden, die alle zusammen eine einzige Vereinbarung zwischen den Parteien darstellen. Die Überschriften der Abschnitte in dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und werden nicht zur Auslegung der Bestimmungen dieser Vereinbarung herangezogen.
15.12 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und einem Bestellformular gelten die Bestimmungen dieses Vertrags, es sei denn, das Bestellformular nennt ausdrücklich die spezifische Bestimmung dieses Vertrags, die Vorrang haben und/oder ersetzt werden soll.