CaseCloud ISV-Rahmenvertrag hier

CaseCloud OEM-Rahmenvertrag hier

CaseCloud ISV Rahmenvertrag für Abonnements (05-10-2023)

DIESE RAHMENABEINTRAGUNGSVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) REGELT IHREN KAUF UND IHRE LAUFENDE NUTZUNG DER CASECLOUD-DIENSTE (FRÜHER BEKANNT ALS ADVOLOGIX.COM), DIE VON MITRATECH HOLDINGS, INC. ANGEBOTEN WERDEN.

INDEM SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, ENTWEDER DURCH ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS, DAS IHRE ZUSTIMMUNG ANZEIGT, ODER DURCH AUSFÜLLEN EINES BESTELLFORMULARS, DAS AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST, STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ABSCHLIESSEN, ERKLÄREN SIE, DASS SIE BERECHTIGT SIND, DIESE JURISTISCHE PERSON UND IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. IN DIESEM FALL BEZIEHEN SICH DIE BEGRIFFE „SIE” ODER „IHR” AUF DIESE JURISTISCHE PERSON UND IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN. WENN SIE NICHT ÜBER DIESE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER MIT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE DIENSTLEISTUNGEN NICHT NUTZEN.

Sie dürfen NICHT auf die Dienste zugreifen, wenn Sie UNSER DIREKTER KONKURRENT sind, es sei denn, Sie haben zuvor unsere schriftliche Zustimmung eingeholt. Darüber hinaus dürfen Sie nicht auf die Dienste zugreifen, um deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke.

Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 8. Januar 2025 aktualisiert. Sie tritt zwischen Ihnen und uns mit dem Datum in Kraft, an dem Sie diese Vereinbarung durch die oben genannten Handlungen akzeptieren oder eine unterzeichnete Kopie dieser Vereinbarung ohne Änderungen zurücksenden.

  1. DEFINITIONEN

„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die direkt oder indirekt die betreffende juristische Person kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte der betreffenden Einheit.

„AppExchange“ bezeichnet das Online-Verzeichnis von Anwendungen, die mit den Diensten zusammenarbeiten und sich unter  http://www.salesforce.com/appexchange oder auf etwaigen Nachfolge-Websites.

„Schädlicher Code“ bezeichnet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.

„Gekaufte Dienstleistungen“ bezeichnet Dienstleistungen, die Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsauftragsformulars erwerben.

„Serviceauftragsformular“ bezeichnet die Vereinbarungen für Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich aller Nachträge, die von Ihnen und uns von Zeit zu Zeit unterzeichnet werden. Serviceauftragsformulare gelten als durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen.  

„Dienstleistungen“ bezeichnet CaseCloud, die von uns über http://www.salesforce.com und/oder anderen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Websites bereitgestellt werden und die Sie im Rahmen einer 30-tägigen kostenlosen Testversion oder über ein Serviceauftragsformular bestellen, einschließlich der zugehörigen Offline-Komponenten, jedoch ohne Anwendungen von Drittanbietern.

„SFDC“ bezeichnet SalesForce.com, Inc. und seine verbundenen Unternehmen.

„SFDC-Plattformlizenz“ bezeichnet eine Lightning Platform Starter-Lizenz oder eine ähnlich ausreichende oder höhere Lizenz, die von SFDC erworben wurde oder die in der Lage ist, die CaseCloud-Anwendung auszuführen und die Dienste gemäß der Konfiguration im entsprechenden Dienstleistungsauftragsformular zu unterstützen.  

„Gemeinsam genutzte Organisationen“ bezeichnet eine SFDC-Instanz, in der gekaufte Dienste vorhanden sind, die direkt von CaseCloud erworben wurden, sowie eine SFDC-Plattformlizenz, die direkt von SFDC erworben wurde.

„Support“ bezeichnet die von uns bereitgestellten technischen Dienstleistungen, Online-Handbücher, E-Mail-Kommunikation und Videos, die Ihnen bei der Fehlerbehebung und Korrektur tatsächlicher oder potenzieller Softwarefehlfunktionen zur Verfügung stehen.

„Drittanbieteranwendungen“ bezeichnet Online- und webbasierte Anwendungen sowie Offline-Softwareprodukte, die von Drittanbietern bereitgestellt werden, mit den Diensten zusammenarbeiten und als Anwendungen von Drittanbietern gekennzeichnet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die auf AppExchange aufgeführten Anwendungen.

„Benutzerhandbuch“ bezeichnet das Online-Benutzerhandbuch für die Dienste, das über http://help.advologix.com/ , in seiner jeweils aktuellen Fassung. Sie bestätigen, dass Sie die Möglichkeit hatten, das Benutzerhandbuch während der in Abschnitt 2 (30-tägige kostenlose Testversion) unten beschriebenen 30-tägigen kostenlosen Testversion zu lesen.

„Benutzer“ bezeichnet Personen, die von Ihnen zur Nutzung der Dienste autorisiert sind, für die Abonnements für einen Dienst erworben wurden und denen Sie (oder auf Ihre Anfrage hin wir) Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung gestellt haben. Zu den Benutzern können unter anderem Ihre Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter sowie Dritte gehören, mit denen Sie Geschäfte tätigen.

„Wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet das in Abschnitt 13 (Ihr Vertragspartner, Mitteilungen, geltendes Recht und Gerichtsbarkeit) beschriebene Unternehmen.

„Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet das Unternehmen oder die Person, die diese Vereinbarung akzeptiert, sowie deren verbundene Unternehmen. 

„Ihre Daten“ bezeichnet alle Dokumente und Daten (einschließlich Metadaten, die sich auf diese Daten beziehen) in jeglicher Form, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die durch die Nutzung der gekauften Dienste erstellt, generiert, abgelegt, gespeichert, abgerufen oder abgerufen werden.

  1. GEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Bereitstellung der erworbenen Dienstleistungen. Wir stellen Ihnen die erworbenen Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung und den entsprechenden Serviceauftragsformularen während der Laufzeit des Abonnements zur Verfügung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Features abhängig sind noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen unsererseits zu zukünftigen Funktionen oder Features.

2.2. Benutzerabonnements. Sofern im geltenden Serviceauftragsformular nicht anders angegeben, (i) werden die Dienste als Benutzerabonnements erworben und können von nicht mehr als der angegebenen Anzahl von Benutzern genutzt werden, (ii) können während der Abonnementlaufzeit zusätzliche Benutzerabonnements zum gleichen Preis wie die bereits bestehenden Abonnements hinzugefügt werden, anteilig für die verbleibende Laufzeit des Abonnements, die zum Zeitpunkt der Hinzufügung der zusätzlichen Benutzerabonnements gemäß Abschnitt 6.1 gilt, und (iii) enden die hinzugefügten Benutzerabonnements zum gleichen Zeitpunkt wie die bereits bestehenden Abonnements. Benutzerabonnements sind für bestimmte Benutzer bestimmt und können nicht von mehr als einem Benutzer gemeinsam genutzt oder verwendet werden, können jedoch neuen Benutzern zugewiesen werden, die ehemalige Benutzer ersetzen, die die Dienste nicht mehr dauerhaft nutzen müssen.

3.2 Definition der Dienstleistungen. Die Dienstleistungen werden nach Lizenztyp und Produkt definiert und sind im Serviceauftragsformular aufgeführt. Dieses Dokument definiert die erworbenen Dienstleistungen, die Anzahl der Benutzerabonnements und die mit der Nutzung dieser erworbenen Dienstleistungen verbundenen periodischen Gebühren.

2.3 Alle erworbenen Dienste umfassen Support für die Laufzeit des Abonnements. Der Support ist im Support-Leitfaden unter http://help.advologix.com/.

  1. NUTZUNG DER DIENSTE

3.1 Unsere Verantwortlichkeiten. Wir werden: (i) Ihnen ohne zusätzliche Kosten grundlegenden Support für die erworbenen Dienste und/oder separat erworbenen erweiterten Support bereitstellen, (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die gekauften Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von: (a) geplanten Ausfallzeiten (die wir mindestens 8 Stunden im Voraus über die gekauften Dienste ankündigen und die wir, soweit möglich, auf das Wochenende von Freitag 18:00 Uhr pazifischer Zeit bis Montag 3:00 Uhr pazifischer Zeit Pazifischer Zeit am Montag) oder (b) jegliche Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände außerhalb unserer angemessenen Kontrolle verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Regierungsmaßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (mit Ausnahme derjenigen, an denen unsere Mitarbeiter beteiligt sind) oder Ausfälle oder Verzögerungen von Internetdienstanbietern, und (iii) die gekauften Dienste nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften bereitzustellen.

3.2. Ihre Verantwortlichkeiten. Sie sind (i) dafür verantwortlich, dass die Nutzer diese Vereinbarung einhalten, (ii) allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit Ihrer Daten und der Mittel, mit denen Sie Ihre Daten erworben haben, (iii) verpflichtet, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Dienste zu verhindern, und uns unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung zu informieren, und (iv) verpflichtet, die Dienste nur in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften zu nutzen. Sie dürfen (a) die Dienste nicht verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder verleasen, (b) die Dienste nicht zum Speichern oder Übertragen von rechtswidrigen, verleumderischen oder anderweitig ungesetzlichen oder unerlaubten Materialien oder zum Speichern oder Übertragen von Materialien, die die Datenschutzrechte Dritter verletzen, nutzen, (c) die Dienste nicht zum Speichern oder Übertragen von bösartigem Code nutzen, (d) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter nicht beeinträchtigen oder stören und (e) nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

3.3. Nutzungsbeschränkungen. Die Dienste können weiteren Beschränkungen unterliegen, wie beispielsweise Beschränkungen hinsichtlich des Speicherplatzes auf der Festplatte, der Anzahl der Aufrufe, die Sie über unsere Anwendungsprogrammierschnittstelle vornehmen dürfen, und bei Diensten, mit denen Sie öffentliche Websites bereitstellen können, der Anzahl der Seitenaufrufe durch Besucher dieser Websites. Alle derartigen Beschränkungen sind im Benutzerhandbuch aufgeführt. Die Dienste stellen Echtzeitinformationen bereit, damit Sie die Einhaltung dieser Beschränkungen überwachen können.

3.3.1 SFDC-Lizenzbeschränkungen. Die von CaseCloud erworbenen Dienste laufen auf SFDC-Plattformlizenzen.  Soweit das Dienstleistungsbestellformular keinen Kauf von SFDC-Plattformlizenzen widerspiegelt, erklären Sie, dass Sie über die erforderlichen SFDC-Plattformlizenzen verfügen, auf denen die gekauften Dienste ausgeführt werden, und Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie allein für die Aufrechterhaltung geeigneter SFDC-Plattformlizenzen von SFDC verantwortlich sind, wenn die gekauften CaseCloud-Dienste mit einer bestehenden SFDC-Instanz (einer „gemeinsamen Organisation“) kombiniert werden. CaseCloud übernimmt keinerlei Haftung für Ihre Lizenzkonformität in Bezug auf SFDC-Plattformlizenzen für Probleme im Zusammenhang mit der Lizenzkonformität von SFDC-Plattformlizenzen, die bei der Nutzung der gekauften Dienste in einer Shared Org auftreten können. SIE MÜSSEN UNTER IHREN SFDC-PLATTFORM-LIZENZEN EINE ANGEMESSENE DATEN- UND DATEISPEICHERUNG AUFRECHTERHALTEN, UM IHRE DATEN UND DATEIEN ZU SPEICHERN. WENN SIE IHRE DATEN- ODER DATEISPEICHERGRENZEN ÜBERSCHREITEN, MÜSSEN SIE MÖGLICHERWEISE ZUSÄTZLICHEN DATEN- ODER DATEISPEICHERPLATZ ERWERBEN ODER IHRE DATEN- ODER DATEINUTZUNG REDUZIEREN, INDEM SIE DATEN ODER DATEIEN AUS IHRER SALESFORCE-INSTANZ ENTFERNEN.

  1. DRITTANBIETER

4.1. Erwerb von Produkten und Dienstleistungen Dritter. Wir können Drittanbieteranwendungen im Rahmen von Serviceauftragsformularen zum Verkauf anbieten. Jeder andere Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen Dritter durch Sie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drittanbieteranwendungen und Implementierungs-, Anpassungs- und andere Beratungsdienstleistungen sowie jeglicher Datenaustausch zwischen Ihnen und einem Drittanbieter, erfolgt ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Drittanbieter. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Support für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern, unabhängig davon, ob diese von uns als „zertifiziert“ oder anderweitig gekennzeichnet sind, es sei denn, dies ist in einem Bestellformular angegeben. Für die Nutzung der Dienste ist kein Kauf von Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern erforderlich.

4.2. Anwendungen von Drittanbietern und Ihre Daten. Wenn Sie Anwendungen von Drittanbietern für die Nutzung mit den Diensten installieren oder aktivieren, erkennen Sie an, dass wir den Anbietern dieser Anwendungen von Drittanbietern den Zugriff auf Ihre Daten gestatten können, soweit dies für die Interoperabilität dieser Anwendungen von Drittanbietern mit den Diensten erforderlich ist. Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung, Änderung oder Löschung Ihrer Daten, die sich aus einem solchen Zugriff durch Anbieter von Anwendungen von Drittanbietern ergeben. Die Dienste ermöglichen es Ihnen, diesen Zugriff einzuschränken, indem Sie Benutzern die Installation oder Aktivierung solcher Anwendungen von Drittanbietern zur Verwendung mit den Diensten untersagen.

  1. GEBÜHREN UND ZAHLUNG FÜR GEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN

5.1. Nutzungsgebühren. Sie sind verpflichtet, alle in den CaseCloud-Bestellformularen angegebenen Gebühren zu zahlen, die dieser Vereinbarung unterliegen. Sofern hierin oder in einem CaseCloud-Bestellformular nicht anders angegeben: (i) werden die Gebühren in US-Dollar (USD) angegeben und sind in US-Dollar zu zahlen, (ii) basieren die Gebühren auf den erworbenen Dienstleistungen und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, sofern in der entsprechenden Dienstleistungsbestellung nichts anderes angegeben ist, und (iii) sind die Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig. Die Anzahl der erworbenen Benutzerabonnements kann während der im Serviceauftragsformular angegebenen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden. Benutzerabonnements, die während eines Monats hinzugefügt werden, werden für den gesamten Monat und die folgenden Monate der Abonnementlaufzeit in Rechnung gestellt. 6.2. Rechnungsstellung und Zahlung. Sie stellen uns gültige und aktuelle Kreditkarteninformationen oder eine gültige Bestellung zur Verfügung. Wenn Sie uns Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellen, ermächtigen Sie uns, diese Kreditkarte für alle im Bestellformular aufgeführten Dienste für die anfängliche Abonnementlaufzeit und alle Verlängerungsabonnementlaufzeiten gemäß Abschnitt 12.2 (Laufzeit der gekauften Benutzerabonnements) zu belasten. Diese Belastungen erfolgen im Voraus, entweder jährlich oder gemäß einer anderen im jeweiligen Servicebestellformular angegebenen Abrechnungshäufigkeit. Wenn im Servicebestellformular angegeben ist, dass die Zahlung auf andere Weise als per Kreditkarte erfolgt, stellen wir Ihnen im Voraus und ansonsten gemäß dem entsprechenden Servicebestellformular eine Rechnung aus. Wir werden uns in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass Rechnungen gemäß Ihren Anweisungen adressiert sind und Angaben zu den erbrachten Dienstleistungen und dem Zeitraum enthalten, auf den sich die Rechnungen beziehen.  Die in Rechnung gestellten Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer unbestrittenen Rechnung fällig. Sie sind dafür verantwortlich, vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktdaten für die Dienste zu pflegen.

5.3. Überfällige Gebühren. Wenn wir bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung von Ihnen erhalten haben (mit Ausnahme von Gebühren, die zu diesem Zeitpunkt Gegenstand einer angemessenen und in gutem Glauben geführten Streitigkeit sind), können wir nach unserem Ermessen (a) Zinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist, ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der Zahlung berechnen und/oder (b) können wir zukünftige Abonnementverlängerungen und Serviceauftragsformulare an Zahlungsbedingungen knüpfen, die kürzer sind als die in Abschnitt 6.2 (Rechnungsstellung und Zahlung) angegebenen.

5.4. Gebühren, die seit 30 Tagen oder länger überfällig sind. Wenn eine von Ihnen gemäß dieser oder einer anderen Vereinbarung für Dienstleistungen geschuldete Gebühr seit 30 Tagen oder länger überfällig ist (mit Ausnahme von Gebühren, die zu diesem Zeitpunkt Gegenstand einer angemessenen und in gutem Glauben geführten Streitigkeit sind), können wir, ohne unsere anderen Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die Dienstleistung vollständig aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. 6.5. Nicht verwendet.

5.5. Steuern. Unsere Gebühren enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwert-, Umsatz-, Gebrauchs- oder Quellensteuern, die von lokalen, staatlichen, provinziellen, bundesstaatlichen oder ausländischen Behörden erhoben werden (zusammenfassend als „Steuern” bezeichnet). „Steuern“). Sie sind für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit Ihren Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind. Wenn wir gesetzlich verpflichtet sind, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die Sie gemäß diesem Absatz verantwortlich sind, wird Ihnen der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt und von Ihnen zu zahlen, es sei denn, Sie legen uns eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde genehmigt wurde. Zur Klarstellung: Wir sind ausschließlich für Steuern verantwortlich, die auf der Grundlage unseres Einkommens, unseres Vermögens und unserer Mitarbeiter erhoben werden.

  1. EIGENTUMSRECHTE

6.1. Vorbehalt von Rechten. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behalten wir uns alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Ihnen werden hierunter keine anderen Rechte gewährt als die hierin ausdrücklich genannten.

6.2. Einschränkungen. Sie dürfen (i) Dritten keinen Zugriff auf die Dienste gewähren, außer wie hierin oder in einem Dienstleistungsauftragsformular gestattet, (ii) keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der Dienste erstellen, (iii) Teile oder Inhalte der Dienste kopieren, framen oder spiegeln, außer zum Kopieren oder Framen in Ihrem eigenen Intranet oder anderweitig für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke, (iv) die Dienste zurückentwickeln oder (v) auf die Dienste zugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder (b) Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren.

6.3. Eigentumsrechte an Ihren Daten. Zwischen uns und Ihnen besitzen Sie ausschließlich alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an allen Ihren Daten.

6.4. Vorschläge. Wir verfügen über eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbindung aller Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen, die Sie, einschließlich der Nutzer, in Bezug auf den Betrieb der Dienste bereitstellen, in die Dienste.

6.5. Bestimmungen zur Endnutzung durch die Bundesregierung. Wir stellen die Dienste, einschließlich der zugehörigen Software und Technologie, für die Endnutzung durch die Bundesregierung ausschließlich in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereit: Die technischen Daten und Softwarerechte der Regierung in Bezug auf die Dienste umfassen nur die Rechte, die der Öffentlichkeit gemäß dieser Vereinbarung üblicherweise gewährt werden. Diese übliche kommerzielle Lizenz wird gemäß FAR 12.211 (Technische Daten) und FAR 12.212 (Software) sowie für Transaktionen des Verteidigungsministeriums gemäß DFAR 252.227-7015 (Technische Daten – Kommerzielle Artikel) und DFAR 227.7202-3 (Rechte an kommerzieller Computersoftware oder Computersoftware-Dokumentation) gewährt. Wenn eine Regierungsbehörde Rechte benötigt, die nicht unter diesen Bedingungen übertragen werden, muss sie mit uns verhandeln, um festzustellen, ob es akzeptable Bedingungen für die Übertragung solcher Rechte gibt, und ein für beide Seiten akzeptabler schriftlicher Nachtrag, der diese Rechte ausdrücklich überträgt, muss in jeden anwendbaren Vertrag oder jede anwendbare Vereinbarung aufgenommen werden.

  1. VERTRAULICHKEIT, DATEN UND DATENSCHUTZ

7.1. Definition vertraulicher Informationen. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen” alle Informationen, die von einer Partei ( „offenlegende Partei”) gegenüber der anderen Partei ( „empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offenlegt, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Zu Ihren vertraulichen Informationen gehören Ihre Daten; zu unseren vertraulichen Informationen gehören die Dienstleistungen; und zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Dienstleistungsauftragsformulare sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktpläne und -entwürfe sowie Geschäftsprozesse, die von dieser Partei offengelegt werden. Vertrauliche Informationen (mit Ausnahme Ihrer Daten) umfassen jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

7.2. Schutz vertraulicher Informationen. Sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigt, (i) hat die empfangende Partei die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet (in keinem Fall jedoch weniger als die angemessene Sorgfalt), und darf keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung offenlegen oder verwenden, und (ii) beschränkt die empfangende Partei den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung vereinbar sind, und die durch Richtlinien oder Vereinbarungen verpflichtet sind, diese Informationen vertraulich zu behandeln.

7.3. Verpflichtung des Personals. Wir stellen sicher, dass alle unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter, die Zugang zu Ihren vertraulichen Informationen haben, unsere Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung kennen und einhalten.

7.4. Rückgabe vertraulicher Informationen. Vorbehaltlich Abschnitt 11.5 geben wir Ihnen alle Kopien Ihrer vertraulichen Informationen nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung oder, falls dies früher eintritt, wenn wir Ihre vertraulichen Informationen nicht mehr zur Erbringung der Dienstleistungen benötigen, zurück, es sei denn, wir sind verpflichtet, die Informationen zu Aufzeichnungszwecken aufzubewahren. In diesem Fall gelten die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung weiterhin für diese vertraulichen Informationen. 

7.5. Schutz Ihrer Daten. Ohne Einschränkung anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung werden wir angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Daten treffen. Wir werden (a) Ihre Daten nicht verändern, (b) Ihre Daten nicht offenlegen, es sei denn, dies ist gemäß Abschnitt 8.6 (Offenlegungspflicht) gesetzlich vorgeschrieben oder von Ihnen ausdrücklich schriftlich genehmigt, oder (c) auf Ihre Daten zugreifen oder diese verwenden, es sei denn, dies ist zur Erbringung der Dienstleistungen oder zur Verhinderung oder Behebung von Dienstleistungs- oder technischen Problemen oder auf Ihren Wunsch im Zusammenhang mit Kundendienstangelegenheiten erforderlich.  Wenn wir zu irgendeinem Zeitpunkt den Verdacht haben, dass Ihre Daten während des Besitzes oder der Kontrolle durch uns (oder unsere Subunternehmer) aus irgendeinem Grund verloren gegangen, zerstört oder in irgendeiner Weise beschädigt worden sind oder werden könnten, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen und Sie über die von uns vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen informieren.  

7.6. Zwangsweise Offenlegung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorab über diese zwangsweise Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet der offenlegenden Partei auf deren Kosten angemessene Unterstützung, wenn die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wenn die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, offenzulegen, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und Bereitstellung eines sicheren Zugriffs auf diese vertraulichen Informationen.  

  1. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1. Unsere Gewährleistungen. Wir gewährleisten, dass (i) die Dienste im Wesentlichen gemäß dem Benutzerhandbuch funktionieren, (ii) vorbehaltlich Abschnitt 5.3 (Google-Dienste) die Funktionalität der Dienste während der Laufzeit des Abonnements nicht wesentlich eingeschränkt wird, (iii) die Dienste so gewartet werden, dass sie auf der aktuellen Salesforce-Plattform funktionieren (iv) wir werden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um keine schädlichen Codes an Sie zu übertragen, und (v) wir haben eine wirksame Vereinbarung mit SFDC, die es uns ermöglicht, Ihnen Zugang zu den gekauften Diensten in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu gewähren, vorausgesetzt, Sie verfügen über die erforderlichen ordnungsgemäß lizenzierten SFDC-Plattformlizenzen. 

8.2. Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei versichert und gewährleistet, dass sie über die rechtliche Befugnis und Vollmacht verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen.

8.3. Haftungsausschluss. SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, GIBT KEINE DER PARTEIEN IRGENDWELCHE GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE IMPLIZITEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

  1. GEGENSEITIGE ENTSCHÄDIGUNG

9.1. Entschädigung durch uns. Wir verteidigen Sie gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Anspruch”), die von Dritten gegen Sie geltend gemacht oder erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die gemäß dieser Vereinbarung zulässige Nutzung der Dienste die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht, und entschädigen Sie für alle Ihnen endgültig auferlegten Schäden und für angemessene Anwaltskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen, vorausgesetzt, dass Sie: (a) uns unverzüglich schriftlich über den Anspruch informieren; (b) uns die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung überlassen; und (c) uns auf unsere Kosten jede angemessene Unterstützung gewähren.

9.2. Entschädigung durch Sie. Sie verteidigen uns gegen alle Ansprüche, die von Dritten gegen uns geltend gemacht oder erhoben werden, weil Ihre Daten oder Ihre Nutzung der Dienste gegen diese Vereinbarung verstoßen, die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen oder gegen geltendes Recht verstoßen, und entschädigen uns für alle Schäden, die uns endgültig auferlegt werden, sowie für angemessene Anwaltskosten, die uns im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstanden sind, vorausgesetzt, dass wir (a) Sie unverzüglich schriftlich über den Anspruch informieren, (b) Ihnen die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs übertragen (vorausgesetzt, dass Sie keinen Anspruch beilegen dürfen, es sei denn, die Beilegung entbindet uns bedingungslos von jeglicher Haftung) und (c) Ihnen auf unsere Kosten jede angemessene Unterstützung gewähren.

9.3. Ausschließlicher Rechtsbehelf. Dieser Abschnitt 10 (Gegenseitige Entschädigung) legt die alleinige Haftung der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei und den ausschließlichen Rechtsbehelf der entschädigten Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Arten von Ansprüchen fest.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND VERSICHERUNG

10.1. Haftungsbeschränkung. AUSGENOMMEN SIND (A) VERSTÖSSE GEGEN ABSCHNITT 7, (B) UNSERER ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN GEMÄSS ABSCHNITT 9 ODER (C) EINER VERLETZUNG ODER VERMUTETEN VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE ODER ANDERER RECHTE EINER PERSON ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG BEIDER PARTEIEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, OB AUS VERTRAG, DELIKTS ODER AUFGRUND EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DEN VON IHNEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN GESAMTBETRAG ODER, IN BEZUG AUF EINEN EINZELNEN VORFALL, DEN HÖHEREN BETRAG VON 500.000 US-DOLLAR ODER DEN VON IHNEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN 12 MONATEN VOR DEM VORFALL GEZAHLTEN BETRAG. DAS VORSTEHENDE SCHRÄNKT IHRE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 6 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG FÜR GEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN) NICHT EIN.

10.2. Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden. MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG VON VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 8 UND ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 10 HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT ER DURCH GELTENDES RECHT UNZULÄSSIG IST.

10.3. Versicherung. Ab dem Datum dieser Vereinbarung und mindestens für die Dauer dieser Vereinbarung werden wir (i) eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von insgesamt 1.000.000 USD pro Vorfall und insgesamt für Fehlverhalten im Zusammenhang mit professionellen Dienstleistungen, Datenschutz und Netzwerken aufrechterhalten; (ii) eine Haftpflichtversicherung für Mitarbeiter mit einer Deckungssumme von 1.000.000 USD pro Vorfall und insgesamt; und (iii) eine Arbeitsunfallversicherung und eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000 USD pro Vorfall oder Krankheit und insgesamt. 

  1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

11.1. Vertragsdauer. Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie ihn akzeptieren, und bleibt bis zum Ablauf oder zur Kündigung aller gemäß diesem Vertrag und dem ausgefüllten Serviceauftragsformular gewährten Benutzerabonnements gültig. 11.2. Laufzeit der erworbenen Benutzerabonnements. Die von Ihnen erworbenen Benutzerabonnements beginnen an dem im jeweiligen Serviceauftragsformular angegebenen Startdatum und laufen für die darin angegebene Abonnementlaufzeit. Sofern im entsprechenden Serviceauftragsformular nichts anderes angegeben ist, verlängern sich alle Benutzerabonnements automatisch um weitere Zeiträume, die der auslaufenden Abonnementlaufzeit oder einem Jahr entsprechen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 (dreißig) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit mit, dass sie das Abonnement nicht verlängern möchte. Der Preis pro Einheit während einer solchen Verlängerungslaufzeit entspricht dem Preis der vorherigen Laufzeit, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11.3. Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen: (i) nach einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß mit einer Frist von 30 Tagen, wenn dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist nicht behoben ist, oder (ii) wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

11.4. Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Sie erstatten wir Ihnen alle im Voraus bezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Abonnements nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch uns sind Sie verpflichtet, alle ausstehenden Gebühren für die Restlaufzeit aller Serviceauftragsformulare nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu bezahlen. In keinem Fall entbindet Sie eine Kündigung von der Verpflichtung, alle Gebühren zu zahlen, die uns für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zustehen.

11.5. Rückgabe Ihrer Daten. Wenn Sie über eine gültige SFDC-Lizenz verfügen, können Sie Ihre Daten jederzeit regelmäßig herunterladen. Sie sind verpflichtet, Ihre Daten spätestens 7 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs eines Abonnements für gekaufte Dienste mithilfe der Standardfunktionen der SFDC-Plattform herunterzuladen und zu sichern. Wir sind nicht verpflichtet, Ihre Daten zu speichern oder bereitzustellen, und werden danach, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Ihre Daten in unseren Systemen oder anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle löschen.

11.6. Fortbestehende Bestimmungen. Abschnitt 6 (Gebühren und Bezahlung für gekaufte Dienstleistungen), 7 (Eigentumsrechte), 8 (Vertraulichkeit), 9.3 (Haftungsausschluss), 10 (Gegenseitige Freistellung), 11 (Haftungsbeschränkung), 12.4 (Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung), 12.5 (Rückgabe Ihrer Daten), 13 (Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit) und 14 (Allgemeine Bestimmungen) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.

  1. WER IST IHR VERTRAGSPARTNER, HINWEISE, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

12.1. Allgemeines. 

Sie schließen einen Vertrag mit:

Mitratech Holdings, Inc.
13301 Galleria Circle
Gebäude B, Suite 200
Bee Cave, TX 78738

 

Unternehmenskontakt:
Rechtliche Hinweise
E-Mail: [email protected]

 

12.2. Art der Mitteilung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Schriftform und gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Zustellung, (ii) am zweiten Werktag nach dem Versand per Post, (iii) am zweiten Werktag nach dem Versand per bestätigter Faxnachricht oder (iv) am ersten Werktag nach dem Versand per E-Mail (wobei E-Mails für Kündigungen oder entschädigungsfähige Ansprüche nicht ausreichend sind). Mitteilungen an Sie sind an den von Ihnen für Ihr relevantes Dienstleistungskonto benannten Systemadministrator zu richten, und im Falle von abrechnungsbezogenen Mitteilungen an den von Ihnen benannten entsprechenden Abrechnungskontakt.

12.3. Vereinbarung über geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Die Gesetze des Bundesstaates Texas und die Bundesgesetze der Vereinigten Staaten von Amerika gelten für diese Vereinbarung, und die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Ft. Bend County, Texas.

12.4. Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren. Jede Partei verzichtet hiermit auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren im Zusammenhang mit Klagen oder Rechtsstreitigkeiten, die sich in irgendeiner Weise aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

13.1. Einhaltung von Exportbestimmungen. Jede Partei hat bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste die Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer zuständiger Gerichtsbarkeiten einzuhalten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden (i) versichert jede Partei, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung mit Personen oder Organisationen aufgeführt ist, denen der Erhalt von Exporten untersagt ist, und (ii) dürfen Sie Nutzern keinen Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung gestatten, wenn dies gegen ein Exportembargo, ein Verbot oder eine Beschränkung der Vereinigten Staaten verstößt.

13.2. Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchiseverhältnis, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhandverhältnis und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

13.3. Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.

13.4. Verzicht und kumulative Rechtsbehelfe. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe zusätzlich zu und nicht ausschließlich zu anderen Rechtsbehelfen einer Partei nach Gesetz oder Billigkeitsrecht.

13.5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, wird diese Bestimmung vom Gericht geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im gesetzlich zulässigen Umfang bestmöglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.

13.6. Anwaltskosten. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen alle angemessenen Anwaltskosten und sonstigen Kosten zu tragen, die uns durch die Einziehung von Gebühren oder Entgelten entstehen, die uns gemäß dieser Vereinbarung aufgrund Ihres Verstoßes gegen Abschnitt 6.2 (Rechnungsstellung und Zahlung) zustehen.

13.7. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) abtreten, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Serviceauftragsformulare) ohne Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, die keinen direkten Wettbewerber der anderen Partei betreffen, abtreten. Das einzige Rechtsmittel einer Partei bei einer angeblichen Abtretung durch die andere Partei, die gegen diesen Absatz verstößt, ist nach Wahl der nicht abtretenden Partei die Kündigung dieser Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an die abtretende Partei. Im Falle einer solchen Kündigung erstatten wir Ihnen alle im Voraus bezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Abonnements nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu ihren Gunsten.

13.8. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Anlagen und Nachträge sowie aller Serviceauftragsformulare, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen zu Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Partei, gegen die die Änderung, Ergänzung oder Verzichtserklärung geltend gemacht werden soll, unterzeichnet oder elektronisch akzeptiert werden. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung und einer Anlage oder einem Anhang zu dieser Vereinbarung oder einem Serviceauftragsformular haben jedoch die Bestimmungen dieser Anlage, dieses Anhangs oder dieses Serviceauftragsformulars Vorrang. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen darin werden keine Bedingungen aus Ihrer Bestellung oder anderen Bestellunterlagen (mit Ausnahme von Serviceauftragsformularen) in diese Vereinbarung aufgenommen oder sind Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle derartigen Bedingungen sind null und nichtig.

[OPTIONALE UNTERSCHRIFTENSEITE]

VEREINBART UND ANGENOMMEN AM ___ TAG DES ____________________, 20___.

MITRATECH HOLDINGS, INC. [KUNDENNAME]

 

VON: VON:

NAME: NAME:

TITEL: TITEL:

DATUM: DATUM:

CaseCloud OEM Rahmenabonnementvertrag (05-10-2023)

DIESE RAHMENABEINTRAGUNGSVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) REGELT DEN KAUF UND DIE LAUFENDE NUTZUNG DER VON MITRATECH HOLDINGS, INC. („MITRATECH“ ODER „CASECLOUD“) ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN VON CASECLOUD (FRÜHER BEKANNT ALS ADVOLOGIX.COM) DURCH DEN KUNDEN. DIE VON SALESFORCE.COM INC („SFDC“) BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN UNTERLIEGEN DEN SFDC-BEDINGUNGEN, DIE UNTER https://tinyl.io/5T5W.

WENN DER KUNDE EINE TESTVERSION NUTZT, GILT DIESE VEREINBARUNG AUCH FÜR DIE NUTZUNG DER VON CASECLOUD UND SFDC BEREITGESTELLTEN DIENSTE IM RAHMEN DER TESTVERSION.

MIT DER ANNAHME DIESER VEREINBARUNG, ENTWEDER DURCH ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS ZUR ANNAHME ODER DURCH UNTERZEICHNUNG EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS, DER AUF DIESE VEREINBARUNG VERWEIST, STIMMT DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON ABSCHLIESST, VERPFLICHTET SICH DER KUNDE, DIESE JURISTISCHE PERSON UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN. IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH DER BEGRIFF „KUNDE” AUF DIESE JURISTISCHE PERSON UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN. WENN DER KUNDE NICHT ÜBER DIESE BEFUGNIS VERFÜGT ODER WENN DER KUNDE MIT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN IST, DARF DER KUNDE DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DIE DIENSTLEISTUNGEN NICHT NUTZEN.

DER KUNDE DARF OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG NICHT AUF DIE DIENSTE ZUGREIFEN, WENN ER EIN DIREKTER KONKURRENT VON CASECLOUD IST. Darüber hinaus darf der Kunde nicht auf die Dienste zugreifen, um deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen oder für andere Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke.

Diese Vereinbarung wurde zuletzt am 8. Januar 2025 aktualisiert. Sie tritt zwischen dem KUNDEN, CASECLOUD und, sofern zutreffend, SFDC mit dem Datum in Kraft, an dem der KUNDE diese Vereinbarung akzeptiert.

  1. DEFINITIONEN

„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet alle Unternehmen, die direkt oder indirekt das betreffende Unternehmen kontrollieren, von diesem kontrolliert werden oder mit diesem unter gemeinsamer Kontrolle stehen. „Kontrolle“ bedeutet im Sinne dieser Definition den direkten oder indirekten Besitz oder die Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens.

„AppExchange“ bezeichnet das Online-Verzeichnis von Anwendungen, die mit den Diensten zusammenarbeiten und sich unter  http://www.salesforce.com/appexchange/apps oder auf etwaigen Nachfolge-Websites.

„Schädlicher Code“ bezeichnet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.

„Service Order Agreement“ (Dienstleistungsvertrag) oder „Order Form“ (Bestellformular) bezeichnet die Vereinbarungen über den Kauf von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich aller Nachträge, die von Zeit zu Zeit vom KUNDEN und CASECLOUD unterzeichnet oder elektronisch akzeptiert werden. Dienstleistungsverträge gelten durch Verweis als Bestandteil dieses Vertrags.

„Gemeinsam genutzte Organisationen“ bezeichnet eine SFDC-Instanz, in der gekaufte Dienste vorhanden sind, die direkt sowohl von SFDC als auch von CASECLOUD erworben wurden.

„Gekaufte Dienste“ bezeichnet Dienste, die der KUNDE oder seine verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erwerben, im Unterschied zu den Diensten, die im Rahmen einer 30-tägigen kostenlosen Testversion bereitgestellt werden.

„Dienste“ bezeichnet die von CASECLOUD über http://www.salesforce.com und/oder anderen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Websites bereitgestellt werden und die im Rahmen einer 30-tägigen kostenlosen Testversion oder einer Service Order Agreement bestellt werden, einschließlich der zugehörigen Offline-Komponenten, jedoch ohne Anwendungen von Drittanbietern.

„Drittanbieteranwendungen“ bezeichnet Online- und webbasierte Anwendungen sowie Offline-Softwareprodukte, die von Drittanbietern bereitgestellt werden, mit den Diensten zusammenarbeiten und als Drittanbieteranwendungen gekennzeichnet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die auf AppExchange aufgeführten Anwendungen.

„Benutzerhandbuch“ bezeichnet das Online-Benutzerhandbuch für die Dienste, das über http://AdvoLogixpm.screenstepslive.com/s/1905, in seiner jeweils aktuellen Fassung. Der KUNDE bestätigt, dass er die Möglichkeit hatte, das Benutzerhandbuch zu lesen.

„Support“ umfasst die technischen Dienstleistungen von CASECLOUD, Online-Handbücher, E-Mail-Kommunikation und Videos, die zur Verfügung stehen, um bei der Fehlerbehebung und Korrektur potenzieller Softwarefehlfunktionen zu helfen.

„Benutzer“ sind Personen, die vom KUNDEN zur Nutzung der Dienste autorisiert sind, für die Abonnements für einen Dienst erworben wurden und denen vom KUNDEN (oder auf Wunsch des KUNDEN von CASECLOUD) Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden. Zu den Benutzern können unter anderem Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des KUNDEN sowie Dritte gehören, mit denen der KUNDE Geschäfte tätigt.

„CASECLOUD“ bezeichnet das in Abschnitt 12 (Vertragspartner, Hinweise, geltendes Recht und Gerichtsbarkeit) beschriebene Unternehmen.

„KUNDE“ bezeichnet die Person, das Unternehmen oder die juristische Person, für die der Unterzeichner oder Bevollmächtigte diese Vereinbarung akzeptiert, sowie die verbundenen Unternehmen dieser Person, dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person.  

„KUNDENDATEN“ bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der KUNDE an die erworbenen Dienste übermittelt.

  1. GEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Bereitstellung der gekauften Dienste. CASECLOUD stellt dem KUNDEN die gekauften Dienste gemäß dieser Vereinbarung und den entsprechenden Dienstleistungsverträgen während der Laufzeit des Abonnements zur Verfügung. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Features abhängig sind noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von CASECLOUD zu zukünftigen Funktionen oder Features.

2.2. Benutzerabonnements. Sofern in der geltenden Serviceauftragsvereinbarung nicht anders angegeben, (i) werden die Dienste als Benutzerabonnements erworben und können von nicht mehr als der angegebenen Anzahl von Benutzern genutzt werden, (ii) können während der Abonnementlaufzeit zusätzliche Benutzerabonnements zum gleichen Preis wie die bereits bestehenden Abonnements hinzugefügt werden, anteilig für die Restlaufzeit des Abonnements, die zum Zeitpunkt der Hinzufügung der zusätzlichen Benutzerabonnements gültig ist, und (iii) enden die hinzugefügten Benutzerabonnements zum gleichen Zeitpunkt wie die bereits bestehenden Abonnements. Benutzerabonnements sind für bestimmte Benutzer bestimmt und können nicht von mehr als einem Benutzer gemeinsam genutzt oder verwendet werden, können jedoch neuen Benutzern zugewiesen werden, die ehemalige Benutzer ersetzen, die die Dienste nicht mehr dauerhaft nutzen.

2.2 Definition der Dienstleistungen. Die Dienstleistungen werden nach Lizenztyp und Produkt definiert und sind in der CASECLOUD-Dienstleistungsvereinbarung aufgeführt. Dieses Dokument definiert die erworbenen Dienstleistungen, die Anzahl der Benutzerabonnements und die mit der Nutzung dieser erworbenen Dienstleistungen verbundenen regelmäßigen Gebühren.

2.3 Alle gekauften Dienste werden für einen Zeitraum von 12 Monaten, 1 Jahr oder jährlich erworben. Alle Abonnements verlängern sich automatisch nach Ablauf von 12 Monaten ab Kaufdatum, wie in der CASECLOUD-Dienstleistungsvereinbarung dokumentiert. Alle gekauften Dienste umfassen Support für die Laufzeit des Abonnements für gekaufte Dienste. Der Support ist im AdvoLogix Matter Management Support Guide unter https://AdvoLogixpm.screenstepslive.com/s/1905/m/7681.

  1. NUTZUNG DER DIENSTE

3.1 Verantwortlichkeiten von CASECLOUD. CASECLOUD wird: (i) grundlegenden Support für die erworbenen Dienste ohne zusätzliche Kosten und/oder erweiterten Support, sofern separat erworben, bereitstellen, (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die gekauften Dienste 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von: (a) geplanten Ausfallzeiten (die CASECLOUD mindestens 8 Stunden im Voraus über die gekauften Dienste ankündigt und soweit möglich auf das Wochenende zwischen Freitag 18:00 Uhr pazifischer Zeit und Montag 3:00 Uhr pazifischer Zeit Pazifischer Zeit am Montag) oder (b) jegliche Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von CASECLOUD verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Regierungsmaßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Pandemien, Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme oder Ausfälle oder Verzögerungen von Internetdienstanbietern, und (iii) die gekauften Dienste nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften bereitzustellen.

3.2. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der KUNDE ist (i) für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Benutzer verantwortlich, (ii) allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der KUNDENDATEN und der Mittel, mit denen der KUNDE die KUNDENDATEN erworben hat, (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der Dienste zu verhindern, und CASECLOUD unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung informieren, und (iv) die Dienste nur in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen. Der KUNDE darf (a) die Dienste nicht verkaufen, weiterverkaufen, vermieten oder verleasen, (b) die Dienste nicht zum Speichern oder Übertragen von rechtswidrigen, verleumderischen oder anderweitig schädlichen, illegalen, unrechtmäßigen oder unerlaubten Materialien oder zum Speichern oder Übertragen von Materialien, die die Datenschutzrechte Dritter verletzen, verwenden, (c) die Dienste zum Speichern oder Übertragen von bösartigem Code nutzen, (d) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter beeinträchtigen oder stören oder (e) versuchen, sich unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

3.3. Nutzungsbeschränkungen. Die Dienste können weiteren Beschränkungen unterliegen, wie beispielsweise Beschränkungen hinsichtlich des Speicherplatzes auf der Festplatte, der Anzahl der zulässigen Aufrufe der Anwendungsprogrammierschnittstelle von CASECLOUD und, bei Diensten, die es dem KUNDEN ermöglichen, öffentliche Websites bereitzustellen, der Anzahl der Seitenaufrufe durch Besucher dieser Websites. Alle derartigen Beschränkungen sind im Benutzerhandbuch aufgeführt. Die Dienste stellen Echtzeitinformationen bereit, damit der KUNDE die Einhaltung dieser Beschränkungen überwachen kann.

3.3.1 SFDC-Lizenzbeschränkungen. Die von CASECLOUD erworbenen Dienste laufen auf SFDC-Plattformlizenzen. Diese SFDC-Plattformlizenzen sind für die Unterstützung der von CASECLOUD erworbenen Dienste zu verwenden. Darüber hinaus erhalten Sie für jeweils 50 Plätze der von CASECLOUD erworbenen Dienste eine SFDC-Lizenz mit vollem Funktionsumfang zur Verwaltung der von CASECLOUD erworbenen Dienste des KUNDEN. Der KUNDE hat KEINE vertraglichen Rechte gemäß dieser Vereinbarung, die Kampagnen, Leads, Opportunities oder Cases (Supportfälle) oder andere CRM-Objekte, die zum SFDC-Plattform-Lizenzsystem gehören, zu nutzen, ohne die entsprechenden Lizenzen dafür von SALESFORCE zu erwerben. Darüber hinaus muss der KUNDE über eine Lizenz verfügen, die ihm die vertraglichen Rechte zur Erstellung benutzerdefinierter SFDC-Objekte gewährt, um benutzerdefinierte SFDC-Objekte erstellen zu können. Bitte wenden Sie sich an [email protected], um Lizenzen zu erhalten, die die Erstellung von benutzerdefinierten SFDC-Objekten ermöglichen. Darüber hinaus ist der KUNDE allein dafür verantwortlich, die entsprechenden Lizenzen von SFDC aufrechtzuerhalten, wenn die gekauften CASECLOUD-Dienste mit einer bestehenden SFDC-Instanz (Shared Orgs) kombiniert werden. Wenn Sie über eine bestehende SFDC-Organisation verfügen und die Nutzung von CASECLOUD-Kaufdiensten planen, ist es wichtig, dass der KUNDE sich bei SFDC vergewissert, dass er über die entsprechenden Lizenzen verfügt. CASECLOUD kann und wird in keiner Weise für Probleme im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Lizenzbestimmungen haftbar gemacht werden, die in Shared Orgs durch die Verwendung einer nicht lizenzierten oder unterlizenzierten SFDC-Instanz entstehen können.

3.3.2 Speicherbeschränkungen von Salesforce. Für die Datenspeicherung wird jedem KUNDEN von CASECLOUD-Kaufdiensten entweder 10 (zehn) GB oder ein Limit pro Benutzer zugewiesen, je nachdem, welcher Wert größer ist. Beispielsweise erhält ein KUNDE, der CASECLOUD-Dienstleistungen erworben hat und 20 Benutzer hat, 10 GB, da 20 Benutzer multipliziert mit 20 MB pro Benutzer 400 MB ergeben, was weniger als die Mindestmenge von 10 GB ist. Ein KUNDE, der CASECLOUD-Dienste erworben hat und 1000 Benutzer hat, erhält mehr als die Mindestmenge von 10 GB, da 1000 Benutzer multipliziert mit 20 MB pro Benutzer 20 GB ergeben. Für die Dateispeicherung wird jedem KUNDEN, der CASECLOUD-Dienste erworben hat, ein Limit pro Benutzer zugewiesen, das mit der Anzahl der Benutzer in der Organisation multipliziert wird, zuzüglich einer Zuweisung von 11 GB pro Organisation. Beispielsweise erhält ein KUNDE, der CASECLOUD-Dienste erworben hat und 600 Benutzer hat, 1.211 GB Dateispeicherplatz, d. h. 2 GB pro Benutzer multipliziert mit 600 Benutzern plus 11 GB. DER KUNDE MUSS FÜR DIE SPEICHERUNG SEINER DATEN UND DATEIEN AUSREICHEND DATENSPEICHERPLATZ UND DATEISPEICHERPLATZ VORHALTEN. ÜBERSCHREITET DER KUNDE SEINE DATEN- ODER DATEISPEICHERGRENZEN, MUSS ER ZUSÄTZLICHEN DATEN- ODER DATEISPEICHER KAUFEN ODER SEINE DATEN- ODER DATEISPEICHERNUTZUNG REDUZIEREN, INDEM ER DATEN ODER DATEIEN AUS SEINER SFDC-INSTANZ LÖSCHT.

  1. DRITTANBIETER

4.1. Nutzungsbedingungen für SFDC-Dienste

4.1.1. Nutzung des SFDC-Dienstes.

(a) Jedes Benutzerabonnement für die gekauften CASECLOUD-Dienste berechtigt einen Benutzer zur Nutzung des SFDC-Dienstes über die gekauften Dienste, vorbehaltlich dieser SFDC-Dienstnutzungsbedingungen und der Bedingungen des Rahmenvertrags über Dienstleistungen, die unter https://tinyl.io/5T5W sowie allen anderen von CASECLOUD geforderten Bedingungen. Benutzerabonnements können nicht geteilt oder von mehr als einem Benutzer genutzt werden (sie können jedoch von Zeit zu Zeit an neue Benutzer übertragen werden, die ehemalige Benutzer ersetzen, die ihr Arbeitsverhältnis mit dem KUNDEN beendet haben oder deren beruflicher Status oder Funktion sich anderweitig geändert hat und die den Dienst nicht mehr benötigen). Zur Klarstellung: Das Abonnement des KUNDEN zur Nutzung der hierunter fallenden gekauften CASECLOUD-Dienste umfasst kein Abonnement zur Nutzung der vollen Funktionalität des SFDC-Dienstes. Wenn der KUNDE den SFDC-Dienst oder eine seiner Funktionen oder Dienste nutzen oder zusätzliche benutzerdefinierte Objekte erstellen oder verwenden möchte, die über die in den gekauften CASECLOUD-Diensten enthaltenen Objekte hinausgehen, muss der KUNDE mit CASECLOUD einen Vertrag über eine Version abgeschlossen haben, die die Erstellung der erforderlichen Anzahl benutzerdefinierter Objekte gemäß seinem Implementierungsplan ermöglicht. Falls der Zugang des KUNDEN zu den gekauften CASECLOUD-Diensten dem KUNDEN den allgemeinen Zugang zum SFDC-Dienst oder den Zugang zu einer SFDC-Dienstfunktion innerhalb dieses Dienstes ermöglicht, die über die im Benutzerhandbuch der gekauften CASECLOUD-Dienste beschriebenen Funktionen hinausgeht, und der KUNDE keinen separaten schriftlichen Vertrag mit SFDC für einen solchen Zugang abgeschlossen hat, verpflichtet sich der KUNDE, nicht auf diese Funktionen zuzugreifen und sie nicht zu nutzen, und der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass seine Nutzung dieser Funktionen oder die Erstellung oder Nutzung zusätzlicher benutzerdefinierter Objekte in den CASECLOUD-Kaufdiensten, die über die in den CASECLOUD-Kaufsystemen enthaltenen Objekte hinausgehen, in der Form, in der sie dem KUNDEN von CASECLOUD ohne spezifische Rechte zur Erstellung benutzerdefinierter Objekte zur Verfügung gestellt wurden, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde.

(b) Ungeachtet des Zugriffs, den der KUNDE über die von CASECLOUD erworbenen Dienste auf die SFDC-Plattform oder den SFDC-Dienst hat, ist CASECLOUD der einzige Anbieter der von CASECLOUD erworbenen Dienste, und der KUNDE geht ausschließlich mit CASECLOUD eine vertragliche Beziehung ein. Für den Fall, dass CASECLOUD den Betrieb einstellt oder die gekauften Dienste anderweitig einstellt oder nicht mehr bereitstellt, ist SFDC nicht verpflichtet, die gekauften CASECLOUD-Dienste bereitzustellen oder vom KUNDEN an CASECLOUD gezahlte Gebühren zurückzuerstatten.

(c) Der KUNDE (i) ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Benutzerkonten stattfinden; (ii) ist für den Inhalt aller KUNDENDATEN verantwortlich; (iii) unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf oder die unbefugte Nutzung der SFDC-Plattform und des SFDC-Dienstes zu verhindern, und benachrichtigt CASECLOUD oder SFDC unverzüglich über jede ihm bekannt gewordene unbefugte Nutzung; und (iv) hält bei der Nutzung der SFDC-Plattform und des SFDC-Dienstes alle geltenden lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und ausländischen Gesetze und Vorschriften ein.

(d) Der KUNDE darf die SFDC-Plattform und den SFDC-Dienst ausschließlich für interne Geschäftszwecke nutzen und darf nicht: (i) die SFDC-Plattform oder den SFDC-Dienst lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, übertragen, abtreten, vertreiben, zeitlich teilen oder anderweitig kommerziell verwerten oder Dritten zur Verfügung stellen, außer den Benutzern oder wie anderweitig in diesen SFDC-Nutzungsbedingungen vorgesehen; (ii) Spam oder anderweitig doppelte oder unaufgeforderte Nachrichten unter Verstoß gegen geltende Gesetze versenden; (iii) rechtswidrige, obszöne, bedrohliche, verleumderische oder anderweitig ungesetzliche oder unerlaubte Materialien versenden oder speichern, einschließlich Materialien, die für Kinder schädlich sind oder die Datenschutzrechte Dritter verletzen; (iv) Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojaner und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme versenden oder speichern; (v) die Integrität oder Leistung der SFDC-Plattform oder des SFDC-Dienstes oder der darin enthaltenen Daten zu beeinträchtigen oder zu stören; oder (vi) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zur SFDC-Plattform oder zum SFDC-Dienst oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen.

(e) Der KUNDE darf (i) die SFDC-Plattform oder den SFDC-Dienst nicht verändern, kopieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (ii) keine Inhalte, die Teil der SFDC-Plattform oder des SFDC-Dienstes sind, außerhalb seines eigenen Intranets oder für andere interne Geschäftszwecke framen oder spiegeln; (iii) die SFDC-Plattform oder den SFDC-Dienst zurückentwickeln; oder (iv) auf die SFDC-Plattform oder den SFDC-Dienst zugreifen, um (A) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder (B) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der SFDC-Plattform oder des SFDC-Dienstes zu kopieren.

4.1.2. Drittanbieter. ADVOLOGIC und andere Drittanbieter, von denen einige auf den Seiten der SFDC-Website aufgeführt sind, darunter auch Anbieter von AppExchange-Anwendungen, bieten Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der SFDC-Plattform, dem SFDC-Service und/oder den CASECLOUD-Kaufdienstleistungen an, darunter Implementierungs-, Anpassungs- und andere Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der SFDC-Plattform und/oder des SFDC-Service durch Kunden sowie Anwendungen (sowohl offline als auch online), die mit der SFDC-Plattform, den SFDC-Dienst und/oder die CASECLOUD-Kaufdienste, beispielsweise durch den Austausch von Daten mit der SFDC-Plattform, dem SFDC-Dienst und/oder den CASECLOUD-Kaufdiensten oder durch das Angebot zusätzlicher Funktionen innerhalb der Benutzeroberfläche der SFDC-Plattform, des SFDC-Dienstes und/oder der CASECLOUD-Kaufdienste durch die Verwendung der Anwendungsprogrammierschnittstelle der SFDC-Plattform und/oder des SFDC-Dienstes. SFDC übernimmt keine Gewähr für solche Drittanbieter oder deren Produkte oder Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die CASECLOUD-Kaufdienste oder andere Produkte oder Dienste von CASECLOUD, unabhängig davon, ob diese Produkte oder Dienste von SFDC als „zertifiziert”, „validiert” oder anderweitig bezeichnet werden. Jeder Datenaustausch oder jede andere Interaktion zwischen dem KUNDEN und einem Drittanbieter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die CASECLOUD-Kaufdienste, sowie jeder Kauf von Produkten oder Dienstleistungen, die von einem solchen Drittanbieter angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die CASECLOUD-Kaufdienste, erfolgt ausschließlich zwischen dem KUNDEN und diesem Drittanbieter. Darüber hinaus können dem KUNDEN von SFDC oder CASECLOUD von Zeit zu Zeit bestimmte zusätzliche Funktionen (die nicht als Teil der SFDC-Plattform oder des SFDC-Dienstes definiert sind) gegen eine zusätzliche Gebühr auf Pass-Through- oder OEM-Basis gemäß den vom Lizenzgeber festgelegten und vom KUNDEN im Zusammenhang mit einem separaten Kauf solcher zusätzlichen Funktionen durch den KUNDEN vereinbarten Bedingungen angeboten werden. Die Nutzung solcher zusätzlichen Funktionen durch den KUNDEN unterliegt diesen Bedingungen, die im Falle von Widersprüchen zu den Bedingungen dieser SFDC-Nutzungsbedingungen Vorrang haben.

4.1.3. Eigentumsrechte. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behält sich SFDC alle Rechte, Titel und Interessen an der SFDC-Plattform und dem SFDC-Service vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem KUNDEN werden hierunter keine anderen Rechte gewährt als die in diesen SFDC-Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannten. Die SFDC-Plattform und der SFDC-Service gelten als vertrauliche Informationen von SFDC, und der KUNDE wird sie nicht verwenden oder an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist in diesen SFDC-Nutzungsbedingungen gestattet.

4.1.4. Zwangsweise Offenlegung. Wenn entweder der KUNDE, CASECLOUD oder SFDC gesetzlich zur Offenlegung vertraulicher Informationen der anderen Partei verpflichtet ist, muss er die andere Partei vorab über diese zwangsweise Offenlegung informieren (soweit gesetzlich zulässig) und ihr auf ihre Kosten angemessene Unterstützung leisten, wenn die andere Partei die Offenlegung anfechten möchte.

4.1.5. Vorschläge. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass SFDC eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbindung aller Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen des KUNDEN oder seiner Nutzer in Bezug auf den Betrieb der SFDC-Plattform und/oder des SFDC-Dienstes in SFDC-Produkte oder -Dienstleistungen erhält.

4.1.6. Kündigung. Die Nutzung der SFDC-Plattform und des SFDC-Dienstes durch den KUNDEN kann aufgrund folgender Umstände nach vorheriger Ankündigung sofort gekündigt und/oder ausgesetzt werden: (a) ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser SFDC-Nutzungsbedingungen durch den KUNDEN oder einen seiner Nutzer, (b) die Kündigung oder das Auslaufen der Vereinbarung zwischen CASECLOUD und SFDC, auf deren Grundlage CASECLOUD Ihnen die SFDC-Plattformlizenzen als Teil der von CASECLOUD erworbenen Dienste zur Verfügung stellt, und/oder (c) eine Verletzung der Verpflichtungen von CASECLOUD gegenüber SFDC in Bezug auf die Abonnements, die es dem KUNDEN im Zusammenhang mit diesen SFDC-Nutzungsbedingungen für Dienste zur Verfügung stellt.

4.1.7. Nicht kündbare Abonnements. Abonnements für die SFDC-Plattform und den SFDC-Dienst sind während der Abonnementlaufzeit nicht kündbar, sofern in der Vereinbarung zwischen dem KUNDEN und CASECLOUD nichts anderes festgelegt ist.

4.1.8. Datenspeicherung. Die SFDC-Plattform und der SFDC-Service umfassen eine bestimmte kumulative Speicherkapazität pro Benutzerabonnement ohne zusätzliche Kosten, wie in Abschnitt 3.3.2 oben angegeben. Weitere Informationen erhalten Sie bei CASECLOUD. Zusätzlicher SFDC-Speicherplatz kann bei CASECLOUD erworben werden.

4.1.9. Keine Gewährleistung. CASECLOUD UND SFDC GEBEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE SFDC-PLATTFORM, DEN SFDC-DIENST UND/ODER DIE VON CASECLOUD ERWORBENEN DIENSTE, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. SFDC GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN HINSICHTLICH DER ZUVERLÄSSIGKEIT, AKTUALITÄT, QUALITÄT, EIGNUNG, VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER BEI CASECLOUD ERWORBENEN DIENSTLEISTUNGEN. SFDC GIBT KEINE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS (A) DIE BEI CASECLOUD ERWORBENEN DIENSTLEISTUNGEN VERFÜGBAR, SICHER, ZEITGERECHT, UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI SIND ODER IN KOMBINATION MIT DEM SFDC-DIENST ODER ANDEREN ANWENDUNGEN, SOFTWARE, HARDWARE, SYSTEMEN ODER DATEN FUNKTIONIEREN, (B) DIE BEI CASECLOUD ERWORBENEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE SFDC-PLATTFORM ODER DER SFDC-DIENST IHREN ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN ENTSPRECHEN, (C) ALLE MIT DEN BEI CASECLOUD ERWORBENEN DIENSTLEISTUNGEN GESPEICHERTEN DATEN KORREKT, ZUVERLÄSSIG ODER SICHER SIND, (D) Fehler oder Mängel in den von Casecloud erworbenen Diensten, der SFDC-Plattform oder dem SFDC-Dienst behoben werden, oder (E) DIE VON CASECLOUD ERWORBENEN DIENSTE ODER DIE VON CASECLOUD VERWENDETEN SYSTEME, UM SEINE ERWORBENEN DIENSTE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, FREI VON VIREN ODER ANDEREN SCHÄDLICHEN KOMPONENTEN SIND. DIE SFDC-PLATTFORM UND DER SFDC-DIENST WERDEN AUSSCHLIESSLICH „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNT SFDC ALLE BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DIE VON CASECLOUD GEKAUFTEN DIENSTLEISTUNGEN UND DEN SFDC-DIENST AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.

4.1.10. Keine Haftung. IN KEINEM FALL HAFTET SFDC GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINEM NUTZER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHÄDEN AUFGRUND VON ENTGANGENEM GEWINN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE BERUHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN ODER NICHT.

4.1.11. Weitere Kontaktaufnahme. SFDC kann den KUNDEN bezüglich neuer SFDC-Servicefunktionen und -Angebote kontaktieren.

4.1.12. Google-Programme und -Dienste. Die Funktionen der SFDC-Plattform oder des SFDC-Dienstes, die mit Google-Programmen und -Diensten zusammenarbeiten, hängen von der fortlaufenden Verfügbarkeit der entsprechenden Google-Anwendungsprogrammierschnittstellen („APIs“) und -Programme für die Verwendung mit der SFDC-Plattform und dem SFDC-Dienst ab. Wenn Google Inc. diese APIs und/oder Programme SFDC nicht mehr zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stellt, kann SFDC die Bereitstellung dieser Funktionen einstellen, ohne dass der KUNDE oder ADVOLOGIC Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Entschädigung hat.

4.1.13. Drittbegünstigter. SFDC ist ein Drittbegünstigter der Vereinbarung zwischen dem KUNDEN und CASECLOUD ausschließlich in Bezug auf diese SFDC-Nutzungsbedingungen.

4.2. Erwerb von Produkten und Dienstleistungen Dritter. CASECLOUD kann im Rahmen von Serviceauftragsvereinbarungen Anwendungen Dritter zum Verkauf anbieten. Jeder andere Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen Dritter durch den KUNDEN, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwendungen Dritter und Implementierungs-, Anpassungs- und andere Beratungsdienstleistungen, sowie jeder Datenaustausch zwischen dem KUNDEN und einem Drittanbieter erfolgt ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen Drittanbieter. CASECLOUD übernimmt keine Gewährleistung oder Support für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern, unabhängig davon, ob diese von CASECLOUD als „zertifiziert” oder anderweitig gekennzeichnet sind, es sei denn, dies ist in einem Service Order Agreement ausdrücklich festgelegt. Für die Nutzung der erworbenen Dienste ist kein Kauf von Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern erforderlich.

4.3. Anwendungen von Drittanbietern und Kundendaten. Wenn der KUNDE Anwendungen von Drittanbietern für die Nutzung mit den erworbenen Diensten installiert oder aktiviert, erkennt der Kunde an, dass CASECLOUD den Anbietern dieser Anwendungen von Drittanbietern den Zugriff auf Kundendaten gestatten kann, soweit dies für die Interoperabilität dieser Anwendungen von Drittanbietern mit den erworbenen Diensten erforderlich ist. ASDVOLOGIX ist nicht verantwortlich für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die sich aus einem solchen Zugriff durch Anbieter von Anwendungen von Drittanbietern ergeben. Die gekauften Dienste ermöglichen es dem KUNDEN, diesen Zugriff zu beschränken, indem er den Benutzern die Installation oder Aktivierung solcher Anwendungen von Drittanbietern zur Verwendung mit den gekauften Diensten untersagt.

4.4. Spezifische Dienste von Drittanbietern. Die vom KUNDEN eingesetzte Lösung kann Lösungen umfassen, die von einer anderen Dienstplattform als der SFDC-Plattform abhängig sind. Die Nutzung dieser Produkte kann die Übertragung von KUNDENDATEN zu und von diesen Drittanbieter-Dienstplattformen über das Internet unter Verwendung sicherer Methoden beinhalten. Zu den Drittanbieter-Dienstplattformen können Amazon Web Services (AWS) und andere eigenständige Dienstplattformen gehören. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, sicherzustellen, dass die Kundendaten so kontrolliert werden, dass sie den Sicherheitsrichtlinien des KUNDEN entsprechen, die auf der Gesamtheit der vom KUNDEN für sein Unternehmen eingesetzten Lösung basieren. CASECLOUD stellt alle relevanten Sicherheitsinformationen zur Verfügung, die für alle Umgebungen öffentlich zugänglich sind, in denen die vom KUNDEN eingesetzte Lösung mit den von CASECLOUD erworbenen Diensten betrieben wird. 

  1. GEBÜHREN UND ZAHLUNG 

5.1 Gebühren. Der KUNDE zahlt alle in den Serviceauftragsvereinbarungen und den zugehörigen Rechnungen angegebenen Gebühren. Sofern hierin oder in einer Serviceauftragsvereinbarung nicht anders angegeben, (i) basieren die Gebühren auf den erworbenen Serviceabonnements und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (ii) sind die Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig und (iii) können die erworbenen Mengen während der jeweiligen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden. 

5.2 Rechnungsstellung und Zahlung. Der KUNDE stellt CASECLOUD gültige und aktuelle Kreditkarteninformationen oder eine gültige Bestellung oder ein alternatives Dokument zur Verfügung, das für CASECLOUD angemessen akzeptabel ist. Wenn der KUNDE CASECLOUD Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellt, ermächtigt der KUNDE CASECLOUD, diese Kreditkarte für alle in der Serviceauftragsvereinbarung aufgeführten gekauften Dienste für die anfängliche Abonnementlaufzeit und alle Verlängerungsabonnementlaufzeiten gemäß Abschnitt 11.2 „Laufzeit der gekauften Abonnements” unten zu belasten. Diese Belastungen erfolgen im Voraus, entweder jährlich oder gemäß einer anderen Abrechnungshäufigkeit, die in der geltenden Serviceauftragsvereinbarung angegeben ist. Wenn in der Serviceauftragsvereinbarung festgelegt ist, dass die Zahlung mit einer anderen Methode als einer Kreditkarte erfolgt, stellt CASECLOUD dem KUNDEN im Voraus und ansonsten gemäß der entsprechenden Serviceauftragsvereinbarung eine Rechnung aus. Sofern in der Serviceauftragsvereinbarung nicht anders angegeben, sind die in Rechnung gestellten Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, CASECLOUD vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und CASECLOUD über Änderungen dieser Daten zu informieren. 

5.3 Verzugsgebühren. Wenn ein Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum bei CASECLOUD eingegangen ist, dann, ohne die Rechte oder Rechtsmittel von CASECLOUD einzuschränken, 

(a) Auf diese Gebühren können Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, je nachdem, welcher niedriger ist, anfallen und/oder 

(b) CASECLOUD kann zukünftige Abonnementverlängerungen und Serviceauftragsvereinbarungen von Zahlungsbedingungen abhängig machen, die kürzer sind als die im Abschnitt „Rechnungsstellung und Zahlung“ oben angegebenen. 

5.4 Aussetzung der Dienstleistung und Beschleunigung. Wenn eine vom KUNDEN gemäß dieser oder einer anderen Vereinbarung für Dienstleistungen geschuldete Gebühr 30 Tage oder mehr überfällig ist (oder 10 oder mehr Tage überfällig, wenn es sich um Beträge handelt, die der KUNDE CASECLOUD zur Belastung seiner Kreditkarte autorisiert hat), kann CASECLOUD, ohne seine sonstigen Rechte und Rechtsmittel einzuschränken, die unbezahlten Gebührenverpflichtungen des KUNDEN aus solchen Vereinbarungen vorziehen, sodass alle diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und die Dienste aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind, vorausgesetzt, dass CASECLOUD Sie vor der Aussetzung der Dienste benachrichtigt, es sei denn, die Zahlung des KUNDEN per Kreditkarte oder Lastschrift wurde abgelehnt.

5.5 Steuern. Die Gebühren von CASECLOUD enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden können (zusammenfassend „Steuern“). Der KUNDE ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind. Wenn CASECLOUD gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der KUNDE gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, stellt CASECLOUD dem KUNDEN eine Rechnung aus, und der KUNDE zahlt diesen Betrag, es sei denn, der KUNDE legt CASECLOUD eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurde. Zur Klarstellung: CASECLOUD ist allein verantwortlich für Steuern, die auf der Grundlage seines Einkommens, seines Vermögens und seiner Mitarbeiter erhoben werden. 

  1. EIGENTUMSRECHTE

6.1. Vorbehalt von Rechten. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behält sich CASECLOUD alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem KUNDEN werden hierunter keine anderen Rechte gewährt als die hierin ausdrücklich genannten.

6.2. Einschränkungen. Der KUNDE darf (i) Dritten keinen Zugriff auf die Dienste gewähren, außer wie hierin oder in einer Dienstleistungsvereinbarung gestattet, (ii) keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage der Dienste erstellen, (iii) Teile oder Inhalte der Dienste kopieren, framen oder spiegeln, außer zum Kopieren oder Framen im eigenen Intranet des KUNDEN oder anderweitig für eigene interne Geschäftszwecke, (iv) die Dienste zurückentwickeln oder (v) auf die Dienste zugreifen, um (a) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln oder (b) Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren.

6.3. Eigentumsrechte an KUNDENDATEN. Im Verhältnis zwischen CASECLOUD und dem KUNDEN besitzt der KUNDE ausschließlich alle Rechte, Titel und Interessen an allen KUNDENDATEN.

6.4. Vorschläge. CASECLOUD erhält eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einbindung aller Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen, die vom KUNDEN, einschließlich der Nutzer, in Bezug auf den Betrieb der Dienste bereitgestellt werden, in die Dienste.

6.5. Bestimmungen zur Endnutzung durch die Bundesregierung. CASECLOUD stellt die Dienste, einschließlich der zugehörigen Software und Technologie, für die Endnutzung durch die Bundesregierung ausschließlich in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereit: Die technischen Daten und Software-Rechte der Regierung in Bezug auf die Dienste umfassen nur die Rechte, die der Öffentlichkeit gemäß dieser Vereinbarung üblicherweise gewährt werden. Diese übliche kommerzielle Lizenz wird gemäß FAR 12.211 (Technische Daten) und FAR 12.212 (Software) sowie für Transaktionen des Verteidigungsministeriums gemäß DFAR 252.227-7015 (Technische Daten – Kommerzielle Artikel) und DFAR 227.7202-3 (Rechte an kommerzieller Computersoftware oder Computersoftware-Dokumentation) gewährt. Wenn eine Regierungsbehörde Rechte benötigt, die nicht unter diesen Bedingungen übertragen werden, muss sie mit CASECLOUD verhandeln, um festzustellen, ob es akzeptable Bedingungen für die Übertragung solcher Rechte gibt, und ein für beide Seiten akzeptabler schriftlicher Nachtrag, der diese Rechte ausdrücklich überträgt, muss in jeden anwendbaren Vertrag oder jede anwendbare Vereinbarung aufgenommen werden.

  1. VERTRAULICHKEIT

7.1. Definition vertraulicher Informationen. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „vertrauliche Informationen” alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei („offenlegende Partei”) gegenüber der anderen Partei („empfangende Partei”) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Zu den vertraulichen Informationen des KUNDEN gehören die Kundendaten; zu den vertraulichen Informationen von CASECLOUD gehören die Dienste; und zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Dienstleistungsaufträge sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktpläne und -entwürfe sowie Geschäftsprozesse, die von dieser Partei offengelegt werden. Vertrauliche Informationen (mit Ausnahme von Kundendaten) umfassen jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

7.2. Schutz vertraulicher Informationen. Sofern nicht anderweitig schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigt, (i) hat die empfangende Partei die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet (in keinem Fall jedoch weniger als die angemessene Sorgfalt), um keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für Zwecke außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung offenzulegen oder zu verwenden, und (ii) beschränkt die empfangende Partei den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung vereinbar sind, und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben, deren Schutzbestimmungen nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung enthaltenen.

7.3. Schutz Ihrer Daten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden wird CASECLOUD angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der KUNDENDATEN treffen. CASECLOUD wird (a) die Kundendaten nicht verändern, (b) die Kundendaten nicht offenlegen, es sei denn, dies ist gemäß Abschnitt 7.4 (Offenlegungspflicht) gesetzlich vorgeschrieben oder vom Kunden ausdrücklich schriftlich genehmigt, oder (c) auf die Kundendaten zugreifen, außer um die Dienste bereitzustellen oder um Dienstleistungs- oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben, oder auf Wunsch des Kunden im Zusammenhang mit Kundendienstangelegenheiten.

7.4. Zwangsweise Offenlegung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorab über diese zwangsweise Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet der offenlegenden Partei auf deren Kosten angemessene Unterstützung, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wenn die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, offenzulegen, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu diesen vertraulichen Informationen.

  1. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1. Gewährleistungen. CASECLOUD gewährleistet, dass (i) die Dienste im Wesentlichen gemäß dem Benutzerhandbuch funktionieren, (ii) vorbehaltlich Abschnitt 4.1.12 (Google-Dienste) die Funktionalität der Dienste während der Laufzeit des Abonnements nicht wesentlich beeinträchtigt wird und (iii) die Dienste so gewartet werden, dass sie auf der aktuellen SFDC-Plattform funktionieren. Bei Verstößen gegen eine dieser Gewährleistungen stehen dem KUNDEN ausschließlich die in Abschnitt 11.3 (Kündigung aus wichtigem Grund) und Abschnitt 11.4 (Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung) unten genannten Rechtsbehelfe zur Verfügung.

8.2. Gegenseitige Gewährleistungen. Jede Partei versichert und gewährleistet, dass (i) sie rechtlich befugt ist, diese Vereinbarung abzuschließen, und (ii) sie keine schädlichen Codes an die andere Partei übermitteln wird (mit Ausnahme von schädlichen Codes, die zuvor von der anderen Partei an die gewährleistende Partei übermittelt wurden).

8.3. Haftungsausschluss. SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, GIBT KEINE DER PARTEIEN IRGENDWELCHE GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE IMPLIZITEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

  1. GEGENSEITIGE ENTSCHÄDIGUNG

9.1. Entschädigung durch CASECLOUD. CASECLOUD verteidigt den KUNDEN gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren („Ansprüche”), die von Dritten gegen den KUNDEN geltend gemacht oder eingeleitet werden, weil die Nutzung der Dienste gemäß dieser Vereinbarung angeblich die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt oder missbraucht, und entschädigt den KUNDEN für alle endgültig gegen ihn verurteilten Schäden und für angemessene Anwaltskosten, die dem KUNDEN im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen KUNDEN im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstanden sind; vorausgesetzt, dass der KUNDE (a) CASECLOUD unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) CASECLOUD die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung überträgt (vorausgesetzt, dass CASECLOUD keine Forderung beilegen darf, es sei denn, die Beilegung entbindet den KUNDEN bedingungslos von jeglicher Haftung); und (c) CASECLOUD auf Kosten von CASECLOUD jede angemessene Unterstützung gewährt.

9.2. Entschädigung durch den KUNDEN. Der KUNDE verteidigt CASECLOUD gegen alle Ansprüche, die von Dritten gegen CASECLOUD geltend gemacht oder erhoben werden, weil die Daten des KUNDEN oder die Nutzung der Dienste durch den KUNDEN gegen diese Vereinbarung verstoßen, die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen oder gegen geltendes Recht verstoßen, und entschädigt CASECLOUD für alle endgültig zugesprochenen Schäden und für angemessene Anwaltskosten, die CASECLOUD im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen, vorausgesetzt, dass CASECLOUD (a) den KUNDEN unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) CASECLOUD die Verteidigung gegen den Anspruch überlässt; und (c) alle Kosten und Ausgaben übernimmt, die CASECLOUD im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen den Anspruch entstehen. CASECLOUD im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstanden sind; vorausgesetzt, dass CASECLOUD (a) den KUNDEN unverzüglich schriftlich über den Anspruch informiert; (b) dem KUNDEN die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Forderung überlässt (vorausgesetzt, dass der KUNDE keine Forderung beilegen darf, es sei denn, die Beilegung entbindet CASECLOUD bedingungslos von jeglicher Haftung); und (c) dem KUNDEN auf Kosten von CASECLOUD jede angemessene Unterstützung gewährt.

9.3. Ausschließlicher Rechtsbehelf. Dieser Abschnitt 9 (Gegenseitige Entschädigung) legt die alleinige Haftung der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei und den ausschließlichen Rechtsbehelf der entschädigten Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Arten von Ansprüchen fest.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1. Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME VON VERLETZUNGEN DER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 UND ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHTEN GEMÄSS ABSCHNITT 9 ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG BEIDER PARTEIEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, OB AUS VERTRAG, DELIKTS ODER AUFGRUND EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DEN VOM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLTEN GESAMTBETRAG ODER, IN BEZUG AUF EIN EINZELNES VORFALL, DEN GERINGEREN BETRAG VON 500.000 US-DOLLAR ODER DEN VOM KUNDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN 12 MONATEN VOR DEM VORFALL GEZAHLTEN BETRAG. DAS VORSTEHENDE SCHRÄNKT DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 5 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG FÜR GEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN) NICHT EIN.

10.2. Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden. MIT AUSNAHME DER VERLETZUNG VON VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 7 UND ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN GEMÄSS ABSCHNITT 9 HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT ER DURCH GELTENDES RECHT UNZULÄSSIG IST.

  1. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

11.1. Vertragsdauer. Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der KUNDE ihn akzeptiert, und bleibt bis zum Ablauf oder zur Kündigung aller gemäß diesem Vertrag gewährten Benutzerabonnements gültig. Wenn der KUNDE sich für eine 30-tägige kostenlose Testphase entscheidet und vor Ablauf dieser Frist kein Abonnement abschließt, endet dieser Vertrag mit Ablauf der 30-tägigen kostenlosen Testphase.

11.2. Laufzeit der erworbenen Benutzerabonnements. Die vom KUNDEN erworbenen Benutzerabonnements beginnen an dem im jeweiligen Serviceauftragsvertrag angegebenen Startdatum und laufen für die darin angegebene Abonnementlaufzeit. Sofern im jeweiligen Serviceauftragsvertrag nichts anderes angegeben ist, verlängern sich alle Benutzerabonnements automatisch um weitere Zeiträume, die der auslaufenden Abonnementlaufzeit oder einem Jahr entsprechen (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 (dreißig) Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit mit, dass sie das Abonnement nicht verlängern möchte. Der Preis pro Einheit während einer solchen Verlängerungslaufzeit entspricht dem Preis der vorherigen Laufzeit, es sei denn, CASECLOUD hat dem KUNDEN mindestens 30 Tage vor Ablauf der vorherigen Laufzeit schriftlich eine Preiserhöhung mitgeteilt. In diesem Fall tritt die Preiserhöhung bei Verlängerung und danach in Kraft.

11.3. Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen: (i) nach einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß mit einer Frist von 30 Tagen, wenn dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist nicht behoben wurde, oder (ii) wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzantrag oder ein anderes Verfahren im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern gestellt wird.

11.4. Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den KUNDEN erstattet CASECLOUD dem KUNDEN alle im Voraus bezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Abonnements nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch CASECLOUD hat der KUNDE alle ausstehenden Gebühren für die Restlaufzeit aller Serviceauftragsvereinbarungen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen. In keinem Fall entbindet eine Kündigung den KUNDEN von seiner Verpflichtung, alle Gebühren zu zahlen, die CASECLOUD für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zustehen.

11.5. Rückgabe von KUNDENDATEN. Auf Anfrage des KUNDEN, die innerhalb von 30 Tagen vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung eines Abonnements für gekaufte Dienste gestellt wird, stellt CASECLOUD dem KUNDEN Anweisungen zur Verfügung, damit dieser eine Datei mit KUNDENDATEN im CSV-Format (Comma Separated Value) zusammen mit Anhängen im Originalformat erstellen und herunterladen kann. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist CASECLOUD nicht mehr verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder bereitzustellen, und löscht danach, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Kundendaten in den Systemen von CASECLOUD oder anderweitig im Besitz oder unter der Kontrolle von CASECLOUD.

11.6. Fortbestehende Bestimmungen. Abschnitt 5 (Gebühren und Zahlung für gekaufte Dienstleistungen), 6 (Eigentumsrechte), 7 (Vertraulichkeit), 8.3 (Haftungsausschluss), 9 (Gegenseitige Freistellung), 10 (Haftungsbeschränkung), 11.4 (Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung), 11.5 (Rückgabe Ihrer Daten), 12 (Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit) und 13 (Allgemeine Bestimmungen) bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.

  1. WER IST DER VERTRAGSPARTNER DES KUNDEN, HINWEISE, GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

12.1. Allgemeines. Mit wem der KUNDE im Rahmen dieser Vereinbarung einen Vertrag abschließt, an wen der KUNDE im Rahmen dieser Vereinbarung Mitteilungen richten soll, welches Recht bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, Anwendung findet und welche Gerichte über solche Rechtsstreitigkeiten entscheiden können, hängt vom Wohnsitz des KUNDEN ab.

Sie schließen einen Vertrag mit:

Mitratech Holdings, Inc.
13301 Galleria Circle
Gebäude B, Suite 200
Bee Cave, TX 78738

 

Unternehmenskontakt:
Rechtliche Hinweise
E-Mail: [email protected]

 

12.2. Art der Mitteilung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben, müssen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen dieser Vereinbarung schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt: (i) bei persönlicher Zustellung, (ii) am zweiten Werktag nach dem Versand per Post, (iii) am zweiten Werktag nach dem Versand per bestätigter Faxnachricht oder (iv) am ersten Werktag nach dem Versand per E-Mail (wobei E-Mails für Kündigungen oder entschädigungsfähige Ansprüche nicht ausreichend sind). Mitteilungen an den KUNDEN sind an den vom KUNDEN für sein jeweiliges Dienstleistungskonto benannten Systemadministrator zu richten, und im Falle von abrechnungsbezogenen Mitteilungen an den vom KUNDEN benannten zuständigen Ansprechpartner für die Abrechnung.

12.3. Vereinbarung über geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass das geltende Recht des Bundesstaates Texas oder des Bundesstaates, in dem sich der Hauptsitz des KUNDEN befindet, ohne Berücksichtigung der Rechtswahl oder Kollisionsnormen anzuwenden ist, und dass die ausschließliche Zuständigkeit bei den zuständigen Gerichten dieses Bundesstaates liegt.

12.4. Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren. Jede Partei verzichtet hiermit auf jegliches Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren im Zusammenhang mit Klagen oder Rechtsstreitigkeiten, die sich in irgendeiner Weise aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

13.1. Einhaltung von Exportbestimmungen. Jede Partei hat bei der Bereitstellung und Nutzung der Dienste die Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer anwendbarer Gerichtsbarkeiten einzuhalten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden (i) versichert jede Partei, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung mit Personen oder Organisationen aufgeführt ist, denen der Erhalt von Exporten untersagt ist, und (ii) darf der KUNDE den Benutzern nicht gestatten, auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen, wenn dies gegen ein Exportembargo, ein Verbot oder eine Beschränkung der Vereinigten Staaten verstößt.

13.2. Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchiseverhältnis, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhandverhältnis und kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

13.3. Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.

13.4. Verzicht und kumulative Rechtsbehelfe. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe zusätzlich zu und nicht ausschließlich zu anderen Rechtsbehelfen einer Partei nach Gesetz oder Billigkeitsrecht.

13.5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden werden, wird diese Bestimmung vom Gericht geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im gesetzlich zulässigen Umfang bestmöglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.

13.6. Anwaltskosten. Der KUNDE hat auf Verlangen alle angemessenen Anwaltskosten und sonstigen Kosten zu tragen, die CASECLOUD zur Eintreibung von Gebühren oder Entgelten entstehen, die CASECLOUD gemäß dieser Vereinbarung aufgrund eines Verstoßes des KUNDEN gegen Abschnitt 5.2 (Rechnungsstellung und Zahlung) zustehen.

13.7. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) abtreten, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Serviceauftragsvereinbarungen) ohne Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, die keinen direkten Wettbewerber der anderen Partei betreffen, abtreten. Das einzige Rechtsmittel einer Partei bei einer angeblichen Abtretung durch die andere Partei, die gegen diesen Absatz verstößt, ist nach Wahl der nicht abtretenden Partei die Kündigung dieser Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an die abtretende Partei. Im Falle einer solchen Kündigung erstattet CASECLOUD dem KUNDEN alle im Voraus bezahlten Gebühren für die Restlaufzeit aller Abonnements nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu ihren Gunsten.

13.8. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Anlagen und Nachträge sowie aller Serviceauftragsvereinbarungen, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Vorschläge oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand. Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen zu Bestimmungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Partei, gegen die die Änderung, Ergänzung oder Verzichtserklärung geltend gemacht werden soll, unterzeichnet oder elektronisch akzeptiert werden. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und einer Anlage oder einem Anhang dazu oder einer Dienstleistungsvereinbarung haben jedoch die Bestimmungen der Anlage, des Anhangs oder der Dienstleistungsvereinbarung Vorrang. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen darin werden keine Bedingungen aus der Bestellung oder anderen Bestellunterlagen des KUNDEN (mit Ausnahme von Serviceauftragsvereinbarungen) in diese Vereinbarung aufgenommen oder Teil dieser Vereinbarung, und alle derartigen Bedingungen sind null und nichtig.