Die OFCCP hat in einer Bekanntmachung im Bundesregister förmlich angekündigt, dass sie nicht beabsichtigt, die von der EEOC im EEO-1-Bericht gesammelten Lohndaten der Komponente 2 anzufordern, zu akzeptieren oder zu verwenden.
Derzeit erhält die OFCCP bereits Lohndaten auf Mitarbeiterebene von Bundesauftragnehmern bei Prüfungen, die sie für die Ermittlung potenzieller Lohndiskriminierungsprobleme für viel nützlicher hält.
Die OFCCP erklärt, dass sie weiterhin EEO-1 Component 1-Daten erhalten wird, um die Einhaltung von E.O. 11246 und 41 CFR 60-1.7 durch Bundesauftragnehmer zu bewerten.
