Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (diese „Vereinbarung“) werden zwischen Mitratech Holdings Inc. oder dem auf dem Bestellformular aufgeführten Mitratech-Unternehmen (zusammen „Mitratech“) und dem auf dem Bestellformular aufgeführten Kunden („Kunde“ oder „Auftraggeber“) geschlossen und treten mit dem auf dem Bestellformular angegebenen Datum („Datum des Inkrafttretens“) in Kraft.
Bedingungen und Konditionen
Zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2025- Definitionen:
- "Verbundenes Unternehmen": ein Unternehmen, das eine Vertragspartei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei Kontrolle bedeutet, dass das Unternehmen direkt oder indirekt mehr als fünfzig Prozent (50 %) aller Stimmrechte an Aktien (oder anderen Wertpapieren oder Rechten) besitzt, die für die Wahl der Direktoren oder anderer leitender Organe stimmberechtigt sind.
- "Vertrauliche Informationen": siehe Abschnitt 7.
- "Kundendaten": alle Daten und Informationen, die der Kunde Mitratech im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, erzeugt, überträgt oder zugänglich macht, unabhängig davon, ob sie in gedruckter, elektronischer oder anderer Form vorliegen.
- "Dokumentation": das Installationshandbuch, die Versionshinweise und die Online-Hilfedateien in der von Mitratech allgemein zur Verfügung gestellten Form zur Nutzung der jeweiligen Software oder Dienstleistung.
- "Gebühr(en)" oder "Abonnementgebühr(en)": alle vom Kunden geschuldeten Beträge, wie auf einem entsprechenden Bestellformular angegeben.
- "Ereignisse höherer Gewalt": höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Kriegshandlungen oder Regierungsakte, Terrorismus, Internetausfall, Erdbeben, Feuer oder Explosionen.
- "Mitratech-Einheit": Die Tochtergesellschaft von Mitratech, für die der Kunde den Kauf der Dienstleistungen vereinbart, wie auf dem entsprechenden Bestellformular angegeben. Alle Verweise auf Mitratech in dieser Vereinbarung beziehen sich auf die auf dem Bestellschein angegebene Einheit.
- "Bestellformular": das Dokument bzw. die Dokumente, unabhängig von der tatsächlichen Bezeichnung, auf das/die sich die Parteien geeinigt haben und das/die durch Verweis die Bestimmungen dieses Vertrags enthält/enthalten und in dem/denen die auftragsspezifischen Informationen des Kunden beschrieben sind, wie z. B. die bestellten Softwaredienste, der Lizenzumfang, die Benutzertypen und die Gebühren.
- „Dienstleistungen“ oder „Software-Dienstleistungen“: die in einem Bestellformular angegebenen Abonnementdienste.
- "Ungenutzte vorausbezahlte Gebühren": der Teil der Gebühren, den der Kunde bezahlt hat, der aber einem Leistungszeitraum entspricht, der noch nicht stattgefunden hat. Zahlt der Kunde beispielsweise eine Gebühr für einen Zeitraum von 12 Monaten und hat er zu Beginn des neunten Monats dieses Zeitraums Anspruch auf eine Rückerstattung der nicht verwendeten vorausbezahlten Gebühren, so erhält er eine Rückerstattung, die dem noch nicht abgelaufenen Zeitraum von drei Monaten entspricht (d. h. ein Viertel der Gebühren für den 12-Monats-Zeitraum).
- Zugang zu und Nutzung von DienstenVorbehaltlich der in einem Bestellformular festgelegten Einschränkungen und der fristgerechten Zahlung der anfallenden Gebühren gewährt Mitratech dem Kunden ein Abonnement für den Zugriff auf und die Nutzung der im Bestellformular aufgeführten Dienste für die Erstlaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit. Die Nutzung und der Zugriff auf die Dienste durch den Kunden dienen ausschließlich den eigenen Geschäftsaktivitäten des Kunden. Der Kunde darf die Dokumentation im Zusammenhang mit dieser Nutzung der Dienste verwenden. Das Passwort eines Benutzers darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Kunde ist und bleibt für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Benutzer verantwortlich.
- Lizenzen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die Dienste bis zu der im Bestellformular angegebenen Menge zu nutzen. Bei Überschreitung dieser lizenzierten Menge muss der Kunde zusätzliche Abonnements oder Lizenzen erwerben. Die Kosten für diese zusätzlichen Lizenzen richten sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühren von Mitratech, sofern die Parteien keine alternativen Preise vereinbart haben. Bei einer Verringerung der Menge während der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit erfolgen keine Gebührenanpassungen oder Rückerstattungen.
- Übernahme durch verbundene Unternehmen. Die Parteien vereinbaren, dass, wenn ein verbundenes Unternehmen einer Partei ein Bestellformular unter Bezugnahme auf diese Vereinbarung ausführt (eine „Bestellung durch ein verbundenes Unternehmen“), die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Verweis in eine solche Bestellung durch ein verbundenes Unternehmen aufgenommen werden, als ob diese Vereinbarung separat von diesem verbundenen Unternehmen (und ausschließlich von diesem verbundenen Unternehmen) ausgeführt worden wäre, vorausgesetzt jedoch, dass (i) jede Partnerbestellung zusätzliche ergänzende Bestimmungen oder Änderungen zu dieser Vereinbarung enthalten kann, auf die sich der Partner und die andere Partei (oder deren Partner) einigen können, und (ii) im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen einer Partnerbestellung und den Bedingungen dieser Vereinbarung die Bedingungen der Partnerbestellung Vorrang haben.
- Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit der Dienste („anfängliche Laufzeit“) entspricht den Angaben im Bestellformular und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), beginnend mit dem Jahrestag der anfänglichen Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei spätestens fünfundvierzig (45) Tage vor Ablauf der jeweils geltenden Laufzeit schriftlich mit, dass sie die Dienste nicht verlängern möchte. Die Anfangslaufzeit und die Verlängerungslaufzeit(en) werden zusammen als „Laufzeit“ bezeichnet.
- Abonnement-Gebühren und Zahlungen.
- Gebühren. Der Kunde zahlt alle gemäß dem Bestellformular fälligen Gebühren. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, sind alle Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, und die Rechnung für die erste Rate der fälligen Gebühren wird kurz nach Unterzeichnung eines Bestellformulars ausgestellt. Wenn der Kunde die gemäß der Vereinbarung fälligen Gebühren nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, liegt ein wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung vor.
- Aussetzung der Dienstleistungen. Mitratech behält sich das Recht vor, einzelne oder alle Dienstleistungen nach einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen auszusetzen, wenn der Kunde die Mitratech geschuldeten Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt hat; die Aussetzung dauert bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlung. Wird die ausstehende Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Aussetzung beglichen, hat Mitratech das Recht, diese Vereinbarung zu kündigen. Mitratech wird seine Rechte gemäß diesem Abschnitt nicht ausüben, wenn der Kunde die Gebühren in gutem Glauben bestreitet, sich fleißig um die Beilegung der Streitigkeit bemüht und alle unbestrittenen fälligen Gebühren bezahlt hat.
- Verzugsgebühren. Bis zur vollständigen Bezahlung können alle Beträge, die nicht Gegenstand einer Streitigkeit in gutem Glauben sind und nicht gemäß den auf dem Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen bezahlt werden, nach Ermessen von Mitratech mit Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, verzinst werden (die „Verzugsgebühr“). In Bezug auf Beträge, die Gegenstand einer Streitigkeit in gutem Glauben waren, wird der Kunde diese Beträge unverzüglich in dem zum Zeitpunkt der Streitbeilegung erforderlichen Umfang zusammen mit der gegebenenfalls anfallenden Verzugsgebühr bezahlen.
- Gebührenerhöhungen. Die jährliche Preiserhöhung für die Anfangslaufzeit ist im Bestellformular angegeben.
- Beendigung. Jede Partei kann die Vereinbarung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen: (i) wenn die andere Partei einen nicht behebbaren wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begeht oder wenn die andere Partei einen behebbaren wesentlichen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über einen solchen Verstoß behebt oder einen für beide Seiten akzeptablen schriftlichen Abhilfeplan vorlegt, oder (ii) wenn die andere Partei ein Konkurs-, Konkursverwaltungs-, Insolvenz-, Reorganisations- oder ähnliches Verfahren durch oder gegen eine der Parteien einleitet (wenn ein solches Verfahren nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach seiner Einleitung abgewiesen oder entlastet wird); bei Zahlungsunfähigkeit oder einer Abtretung zugunsten der Gläubiger, bei der Anerkennung unfreiwilliger Schulden durch eine der Parteien bei deren Fälligkeit oder bei der Einführung eines Schuldenbereinigungsplans.
- Maßnahmen bei BeendigungNach Beendigung des Vertrags erlöschen die Rechte des Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen und die Dokumentation. Die Beendigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die im Bestellformular angegebenen Gebühren in voller Höhe für alle fälligen oder noch nicht an Mitratech gezahlten Beträge zu entrichten. Wenn der Kunde diesen Vertrag oder ein Bestellformular aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes seitens Mitratech kündigt, hat er Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten vorausbezahlten Gebühren.
- Für Vor-Ort-Dienstleistungen. Nur für Vor-Ort-Dienstleistungen muss der Kunde nach Ablauf des Vertrags oder des Bestellformulars sämtliches geistige Eigentum von Mitratech im Zusammenhang mit dem gekündigten Bestellformular entfernen und vernichten und Mitratech innerhalb von 5 Werktagen schriftlich per E-Mail über den Abschluss informieren. Wenn kein Nachweis über die Entfernung und Vernichtung vorgelegt wird, werden von Mitratech jährliche Gebühren berechnet und die Lizenzvereinbarung zum dann geltenden Listenpreis jährlich verlängert.
- Für gehostete Dienste. Nur für gehostete Dienste stellt Mitratech dem Kunden auf dessen Anfrage hin, sofern diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung erfolgt, eine einzige CSV- oder SQL-Datei mit Kundendaten zum Exportieren oder Herunterladen zur Verfügung, deren Inhalt von Mitratech festgelegt wird. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist Mitratech nicht mehr verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder bereitzustellen, und kann, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Kundendaten in seinen Systemen, unter seiner Kontrolle oder anderweitig in seinem Besitz löschen. Ungeachtet des Vorstehenden hat der Kunde möglicherweise die Möglichkeit, seine eigenen Daten auf einfache Weise zu exportieren (z. B. durch Klicken auf eine Schaltfläche zum Datenexport in der Anwendung), wobei der Kunde in diesem Fall für die Durchführung des Datenexports verantwortlich ist. Für jeden Export oder jede Unterstützung, die vom Kunden außerhalb des oben Genannten angefordert wird, können zusätzliche Gebühren anfallen.
- Maßnahmen bei BeendigungNach Beendigung des Vertrags erlöschen die Rechte des Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen und die Dokumentation. Die Beendigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die im Bestellformular angegebenen Gebühren in voller Höhe für alle fälligen oder noch nicht an Mitratech gezahlten Beträge zu entrichten. Wenn der Kunde diesen Vertrag oder ein Bestellformular aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes seitens Mitratech kündigt, hat er Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten vorausbezahlten Gebühren.
- Vertraulichkeit.
- Definiert. „Vertrauliche Informationen“: Informationen, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person nach Treu und Glauben als vertraulich und Eigentum der offenlegenden Partei betrachten würde. Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem die Bedingungen (jedoch nicht die Existenz) der Vereinbarung (einschließlich aller Bestellformulare und Anhänge). Zu den vertraulichen Informationen von Mitratech gehören die Spezifikationen der Dienste, der Quellcode, Inhalte, Dokumentationen, Kundenlisten von Mitratech und Informationen zu bestimmten anderen Kunden von Mitratech, Finanzinformationen von Mitratech und seinen verbundenen Unternehmen, Verkaufsangebote von Mitratech, Ergebnisse von Tests und Benchmarking der Dienste, Roadmap für die Dienste, Sicherheitsdokumente und Berichte von Mitratech in Bezug auf die Dienste sowie andere Informationen von Mitratech und seinen Lizenzgebern, die sich auf die Dienste oder die Dokumentation beziehen oder darin enthalten sind. Kundendaten sind vertrauliche Kundeninformationen, mit Ausnahme von geschäftlichen Kontaktinformationen, die an sich keine vertraulichen Informationen darstellen. Die Anbringung eines Urheberrechtsvermerks auf einem Teil einer Software bedeutet nicht, dass dieser Teil veröffentlicht wurde, und beeinträchtigt nicht die Behauptung, dass dieser Teil geschützte und vertrauliche Informationen von Mitratech oder dem Kunden enthält.
- Geheimhaltung. Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Nutzung oder Verbreitung und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer dies ebenfalls tun. Dabei wendet sie das gleiche Maß an Sorgfalt an, das sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als diejenigen verwenden, die zur direkten Förderung der Ziele der Vereinbarung erforderlich sind. Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, mit der Ausnahme, dass jede Partei die Bedingungen dieser Vereinbarung an ihre Berater oder potenziellen Rechtsnachfolger weitergeben darf, wenn diese Berater oder Rechtsnachfolger zur Geheimhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet sind. Die Geheimhaltungs- und Nichtweitergabeverpflichtung der empfangenden Partei besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung fort, mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen (gemäß den geltenden Gesetzen), in welchem Fall die Geheimhaltungs- und Nichtweitergabeverpflichtung so lange besteht, wie der Schutz des Geschäftsgeheimnisses besteht.
- Ausnahmen. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, sofern und nur sofern diese Informationen (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder werden, (ii) sich bereits vor Erhalt von der offenlegenden Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden, (iii) rechtmäßig von einem Dritten erworben wurden, der ausdrücklich zum Weitergeben dieser Informationen berechtigt ist, oder (iv) von einer Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen der anderen Partei erworben oder entwickelt wurden.
- Offenlegung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei vorab über diese gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung auf Kosten der offenlegenden Partei, falls diese die Offenlegung anfechten möchte. Vertrauliche Informationen, die gemäß diesem Abschnitt 7.4 offengelegt werden, beschränken sich auf den Teil der vertraulichen Informationen, dessen Offenlegung nach vernünftiger Einschätzung eines Rechtsbeistands gesetzlich vorgeschrieben ist. Andernfalls unternimmt die empfangende Partei alle zumutbaren Anstrengungen, um eine zuverlässige Zusicherung zu erhalten, dass die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
- Geistiges Eigentum.
- Eigentumsrechte. Mitratech und der Kunde behalten alle Urheberrechte, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Eigentumsrechte, die ihnen unmittelbar vor Abschluss dieser Vereinbarung gehörten. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung soll kein geistiges Eigentum geschaffen oder übertragen werden. Der Kunde kann Fehlerberichte, Kommentare, Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder anderes Feedback („Feedback“) in Bezug auf die Dienste einreichen. Mit der Einreichung von Feedback überträgt der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an dem Feedback an Mitratech.
- Eigentum von Mitratech. Der Kunde erkennt an, dass Mitratech zwischen Mitratech und dem Kunden der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, und Anteile an den Dienstleistungen und der Dokumentation sowie an allen Komponenten und Teilen davon und allen anderen Materialien, Informationen, Prozessen und Technologien, die von Mitratech verwendet oder dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, sowie an allen Verbesserungen, Erweiterungen, Aktualisierungen, Upgrades und Modifikationen der vorgenannten Elemente (unabhängig davon, ob sie in Verbindung mit dieser Vereinbarung vorgenommen wurden oder nicht) und an allen Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten, Marken und anderen Eigentumsrechten weltweit, die in jedem der vorgenannten Elemente enthalten sind.
- Kundeneigentum. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Mitratech ist und bleibt der Kunde der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den vertraulichen Informationen und Kundendaten des Kunden.
- Maschinelles Lernen. Kundendaten können von Mitratech und/oder seinen verbundenen Unternehmen verwendet oder an autorisierte Drittanbieter, Auftragnehmer und/oder Vertreter weitergegeben werden, um Informationen zu den Outputs, Inputs, der Nutzung, der Funktionalität und/oder dem Feedback des Kunden in Bezug auf die Dienste zu analysieren, zu bewerten und/oder zu sammeln, die zur Verbesserung oder Änderung von Produkten verwendet werden sollen. Diese Daten werden nicht weitergegeben, und persönliche Angaben zu den Eingaben (z. B. Benutzernamen) werden nicht verwendet. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt mindert oder beschränkt die Verpflichtungen von Mitratech zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Darüber hinaus werden Kundendaten, die der Kunde in die KI-Funktionalität innerhalb der Mitratech-Dienste eingibt, von dieser KI-Funktionalität verarbeitet, die Komponenten von Drittanbietern enthalten kann. Die in die KI-Funktionalität eingegebenen Kundendaten werden jedoch nicht zum Trainieren des KI-Modells verwendet und verbleiben in der Umgebung des Kunden. Aufgrund der Natur der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens können die im Rahmen der Nutzung der Dienste durch diese Funktionen generierten Informationen falsch oder ungenau sein und sind als „wie besehen“ ohne implizite oder ausdrückliche Garantien zu betrachten. Der Kunde versichert und garantiert, dass er alle Rechte, Titel, Interessen oder Lizenzen an den Kundendaten besitzt, und der Kunde ermächtigt Mitratech, seine Kundendaten für die hier aufgeführten Zwecke zu verarbeiten.
- Allgemeine Garantien.
- Garantien von Mitratech: Mitratech garantiert, dass (i) es alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einhält, (ii) es die Dienste in einer Weise erbringt, die den für die Erbringung dieser Dienste angemessen geltenden Branchenstandards entspricht, (iii) die Dienste keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, (iv) die Dienste im Wesentlichen der geltenden Dokumentation entsprechen und (v) die Dokumentation die Software-Dienste beschreibt.
- Gewährleistungen des Kunden. Der Kunde gewährleistet, dass (a) er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um diesen Vertrag abzuschließen; (b) er die Dienste in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen nutzen wird; (c) er die Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag nutzen wird; und (d) er die Dienste nicht in einer Weise nutzen wird, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
- Haftungsausschluss. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ALS GARANTIE FESTGELEGT, GIBT KEINE DER PARTEIEN IRGENDWELCHE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN AB, UND JEDE PARTEI LEHNT IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB. DIE INHALTE WERDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.
- Restriktionen. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder dem Bestellformular vorgesehen, darf der Kunde nicht:
- die Dienste zu kopieren, zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, in Unterlizenz zu vergeben, zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen;
- den Dienst zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu disassemblieren (außer und nur insoweit, als eine solche Einschränkung durch geltendes Recht ausdrücklich verboten ist);
- Abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen oder Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder andere Hinweise oder Legenden, die auf/in den Diensten erscheinen oder die während der Nutzung und des Betriebs der Dienste erscheinen, zu ändern, zu entfernen oder zu verdecken.
- Datenschutz und Einhaltung von Datenschutzgesetzen. Mitratech verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, -vorschriften und -richtlinien einzuhalten. Mitratech wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren und aufrechterhalten, um die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeiteten Kundendaten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor versehentlichem Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder Offenlegung zu schützen. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der Kundendaten betrifft, benachrichtigt Mitratech den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch achtundvierzig (48) Stunden, nachdem Mitratech von einem solchen Sicherheitsvorfall Kenntnis erlangt hat. Mitratech arbeitet bei allen Untersuchungen mit dem Kunden zusammen und leitet unverzüglich alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen ein. Mitratech stellt sicher, dass alle Drittunterauftragsverarbeiter die in dieser Vereinbarung festgelegten Datenschutzverpflichtungen einhalten. „Sicherheitsvorfall” bezeichnet jede versehentliche oder rechtswidrige Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff auf Kundendaten.
- Entschädigung
- Entschädigung durch den Kunden. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde, Mitratech und seine Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, Vertriebspartner und Wiederverkäufer gegen jegliche Verluste, Schäden, Ausgaben oder Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten (einschließlich zugewiesener Kosten für interne Rechtsdienstleistungen) („Haftungsansprüche”) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Verfahren oder Klagen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung der in dieser Vereinbarung festgelegten Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen durch den Kunden ergeben.
- Entschädigung durch Mitratech. Im Falle einer Forderung eines Dritten gegen den Kunden, in der geltend gemacht wird, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden ein eingetragenes Patent, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis oder anderes Eigentumsrecht verletzt oder gegen dieses verstößt, wird Mitratech als ausschließlicher Rechtsbehelf des Kunden verteidigt Mitratech auf eigene Kosten den Kunden und entschädigt ihn für alle Verluste, Kosten, Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) oder Haftungsansprüche, die sich aus einer solchen Forderung ergeben, unabhängig davon, ob diese Forderung erfolgreich ist oder nicht. Falls aufgrund der Vorwürfe eine einstweilige Verfügung oder Anordnung gegen die Nutzung der Dienste erwirkt wird oder wenn Mitratech der Ansicht ist, dass die Dienste wahrscheinlich Gegenstand einer solchen Verletzungsklage werden, wird Mitratech nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten sowie als ausschließlicher Rechtsbehelf des Kunden: (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Dienste weiterhin zu nutzen; (b) die Dienste ersetzen oder so ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen (wobei diese Änderung oder dieser Ersatz in allen wesentlichen Punkten funktional dem Original entsprechen muss); oder (c) wenn weder (a) noch (b) durchführbar ist, alle im Voraus bezahlten Abonnementgebühren für nicht erbrachte Dienste anteilig zurückerstatten und diese Vereinbarung kündigen. Ungeachtet des Vorstehenden wird Mitratech den Kunden nicht entschädigen, soweit der Anspruch darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Dienste verändert oder außerhalb des in der Benutzerdokumentation von Mitratech angegebenen Nutzungsumfangs genutzt hat. Darüber hinaus wird Mitratech den Kunden nicht entschädigen, soweit eine Verletzungsklage auf (i) Informationen, Designs, Spezifikationen, Anweisungen, Software, Daten oder Materialien basiert, die nicht von Mitratech bereitgestellt wurden, oder (ii) Dienstleistungen von einem Portal eines Dritten oder einer anderen externen Quelle, auf die der Kunde innerhalb oder von den Dienstleistungen aus zugreifen kann (z. B. eine Webseite eines Dritten, auf die über einen Hyperlink zugegriffen wird) oder (iii) auf der Kombination von Diensten mit Produkten oder Dienstleistungen basiert, die nicht von Mitratech bereitgestellt werden. Dieser Abschnitt enthält die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Kunden für alle Ansprüche wegen Rechtsverletzungen oder Schäden.
- Haftungsbeschränkung. Keine der Parteien haftet für indirekte, Folge-, zufällige, besondere oder strafbare Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nutzungsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder entgangenen Gewinn, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung, den Dienstleistungen oder der von Mitratech gelieferten Software oder der Software von Drittanbietern ergeben, selbst wenn Mitratech auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Mit Ausnahme von vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug einer Partei, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Entschädigungsverpflichtungen oder Verpflichtungen bei Datenverletzungen haftet keine der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung und unabhängig von der Art der Klage für einen Betrag, der die vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung in den letzten zwölf Monaten dieser Vereinbarung gezahlten Abonnementgebühren übersteigt. In Bezug auf die Vertraulichkeitsverpflichtungen, Entschädigungsverpflichtungen oder Datenverletzungsverpflichtungen einer Partei haftet keine der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung insgesamt, unabhängig von der Art der Klage, für einen Betrag, der das Fünffache (5x) der vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung in den letzten zwölf Monaten dieser Vereinbarung gezahlten Abonnementgebühren übersteigt. Die Beschränkungen in diesem Abschnitt schränken die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der gemäß einem dieser Vereinbarung unterliegenden Bestellformular geschuldeten Gebühren nicht ein.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, unterliegt diese Vereinbarung den unten unter „Anwendbares Recht“ aufgeführten Bestimmungen und ist entsprechend auszulegen, ungeachtet der Bestimmungen zum Kollisionsrecht.
Ort der Anschrift der Mitratech-Vertragseinrichtung Anwendbares Recht Vereinigte Staaten oder ein Wohnsitz, der nicht in den nachfolgenden Zeilen dieser Tabelle aufgeführt ist der Bundesstaat Texas Kanada Ontario Europa, Naher Osten oder Afrika England/Wales Australien Victoria Alle Streitigkeiten werden vor den staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten des Ortes des anwendbaren Rechts verhandelt, dessen ausschließlicher Gerichtsbarkeit sich die Parteien hiermit unterwerfen. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag kein Vertrag über den Verkauf von Waren ist; daher unterliegt die Vereinbarung weder den Bestimmungen von Artikel 2 oder 2A des Uniform Commercial Code (einheitliches Handelsgesetzbuch) noch den Bestimmungen des Uniform Computer Information Technology Act („UCITA“) (einheitliches Gesetz über Computer-Informationstechnologie) oder den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
- Abtretung. Jede Partei kann diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (zusammen mit allen Bestellformularen) durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei an ihre Muttergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen, an einen Rechtsnachfolger oder aufgrund einer Fusion, Umstrukturierung oder des Verkaufs oder der Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Aktien oder Vermögenswerte an ein anderes Unternehmen abtreten. Wenn die Abtretung jedoch an einen direkten Wettbewerber der nicht abtretenden Partei oder an eine Partei erfolgt, mit der die nicht abtretende Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Geschäfte tätigen darf (z. B. eine Partei, die einem geltenden Handelsembargo unterliegt), kann die nicht abtretende Partei diese Vereinbarung kündigen und eine Rückerstattung der nicht genutzten vorausbezahlten Gebühren erhalten, nachdem sie Mitratech schriftlich darüber informiert hat. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf) abtreten oder übertragen.
- NotizenAlle gemäß der Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen sind per Hand, Übernachtkurier, E-Mail oder Einschreiben (mit Rückschein) an die Adresse der Partei zu senden, die zuerst in einem Bestellformular angegeben ist, oder an eine andere Adresse, die schriftlich gemäß diesem Unterabschnitt angegeben wurde. Bei E-Mail-Mitteilungen gilt die E-Mail-Mitteilung als an dem Tag zugestellt, an dem die E-Mail versandt wurde. Bei physischen Mitteilungen gilt die Mitteilung als zugestellt, wenn sie persönlich, per Kurier oder per Post zugestellt wurde. Kündigungsmitteilungen können per E-Mail an den Kundenbetreuer der anderen Partei gesendet werden, und Mitteilungen über Zahlungsausfälle können per E-Mail an den derzeitigen Rechnungskontakt gesendet werden.
- An Mitratech. Mitteilungen an Mitratech sind an folgende Adresse zu senden: 13301 Galleria Circle, Suite 200, Bee Cave, TX 78738, oder an [email protected].
- An den Kunden. Mitteilungen an den Kunden sind an die auf dem jeweiligen Bestellformular angegebene Adresse zu senden.
- Prüfungsrechte: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von [2] Jahren danach hat der Kunde oder ein von ihm benannter unabhängiger Prüfer nach schriftlicher Mitteilung an Mitratech mindestens dreißig (30) Tage im Voraus das Recht, die Unterlagen von Mitratech, die in direktem Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen, höchstens einmal innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten einzusehen und zu prüfen, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu überprüfen. Solche Prüfungen werden praktisch während der üblichen Geschäftszeiten in einer Weise durchgeführt, die den Geschäftsbetrieb von Mitratech nicht unangemessen beeinträchtigt. Mitratech ist verpflichtet, in angemessener Weise bei solchen Prüfungen mitzuwirken. Der Kunde trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung. Alle während des Audits erhaltenen Informationen werden als vertrauliche Informationen von Mitratech betrachtet.
- Ungeachtet der Bestimmungen dieses Abschnitts kann Mitratech mit Zustimmung des Kunden seinen Audit-Verpflichtungen nachkommen, indem es dem Kunden eine Kopie seines jüngsten Berichts vom Typ 2 der Service Organization Control 2 ("SOC 2") (oder eines gleichwertigen, von den Parteien vereinbarten Sicherheits- und Konformitätsberichts nach Industriestandard) vorlegt, der von einem qualifizierten unabhängigen Prüfer erstellt wurde und sich auf die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen bezieht. Ein solcher Bericht wird dem Kunden auf Anfrage höchstens einmal alle zwölf (12) Monate zur Verfügung gestellt. Stellt Mitratech einen solchen Bericht zur Verfügung, ist der Kunde nicht berechtigt, ein Standard-Audit gemäß diesem Abschnitt durchzuführen, es sei denn: (a) der vorgelegte Bericht geht nicht angemessen auf ein wesentliches Sicherheits- oder Compliance-Problem ein, das der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen vernünftigerweise vorgebracht hat, oder (b) es besteht ein begründeter Verdacht auf einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag, der durch den vorgelegten Bericht nicht aufgedeckt werden würde. In solchen Fällen werden die Parteien zunächst nach Treu und Glauben Gespräche führen, um die Bedenken auszuräumen, und wenn diese nicht ausgeräumt werden können, kann der Kunde seine Prüfungsrechte gemäß diesem Abschnitt unter den dort genannten Bedingungen ausüben.
- Steuern. Unabhängig davon, ob Rechnungen für Dienstleistungen Umsatzsteuer enthalten oder nicht, ist der Kunde für die Zahlung aller anfallenden Umsatzsteuern im Zusammenhang mit dem Kauf von Dienstleistungen verantwortlich. Wenn der Kunde eine Befreiung von der Umsatzsteuer geltend macht, muss er Mitratech eine gültige Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung vorlegen. Der Kunde garantiert, dass Mitratech die geltenden Umsatzsteuersätze auf der Grundlage des bei Mitratech hinterlegten Namens und der Rechnungsadresse des Kunden oder einer anderen Adresse, die der Kunde Mitratech ausdrücklich schriftlich mitteilt, berechnet. Jede Partei ist für die auf ihr Nettoeinkommen oder ihre Bruttoeinnahmen erhobenen Steuern verantwortlich. Mitratech führt alle eingenommenen Umsatzsteuern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die Steuerbehörden ab, für die die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bestimmt war.
- Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich des Bestellformulars und aller beigefügten Anhänge oder Anlagen, stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vereinbarungen, Angebotsanfragen, Angebote, Bedingungen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder sonstigen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand, einschließlich aller in Bestellungen oder anderen Dokumenten enthaltenen Geschäftsbedingungen des Kunden sowie aller früheren vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Alle vorgedruckten Bedingungen in Bestellungen des Kunden oder anderen Geschäftsdokumenten sind unwirksam. Bei Widersprüchen zwischen einem Bestellformular und der Vereinbarung hat das Bestellformular Vorrang. Mitratech behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Änderungen der Bedingungen dieser Vereinbarung sind für den Kunden jedoch erst nach Unterzeichnung eines neuen Bestellformulars, einer Änderung oder einer Verlängerung verbindlich.
- Beziehung zwischen den Parteien. Die Vereinbarung beabsichtigt nicht, eine Partnerschaft, ein Franchise, ein Joint Venture, eine Agentur oder ein Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zu begründen. Keine der Parteien darf in einer Weise handeln, die eine andere Beziehung als die eines unabhängigen Auftragnehmers zum Ausdruck bringt oder impliziert.
- Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen oder diese Vereinbarung zu kündigen, wenn die andere Partei aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt ihre Leistungen (mit Ausnahme von Zahlungen) nicht oder verspätet erbringt.
- Exportkonformität. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienste und Dokumentationen können Exportgesetzen und -vorschriften unterliegen. Sowohl der Kunde als auch Mitratech versichern, dass sie nicht auf einer Liste der US-Regierung mit gesperrten Parteien, einer Sanktionsliste des Vereinigten Königreichs, einer Sanktionsliste der EU, einer konsolidierten Liste autonomer Sanktionen Kanadas oder einer konsolidierten Liste Australiens („Listen gesperrter Parteien“) aufgeführt sind. Der Kunde darf Personen, die auf den Denied Party Lists aufgeführt sind, keinen Zugriff auf die Dienste oder die Dokumentation gewähren oder deren Nutzung gestatten.
- Einhaltung von Antikorruptionsvorschriften. Die Parteien dieser Vereinbarung verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption einzuhalten. Die Parteien dürfen keine Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen ausüben, die nach diesen Gesetzen und Vorschriften eine Straftat darstellen würden. Die Parteien dürfen keine Anreize/Vorteile im Zusammenhang mit den Dienstleistungen dieser Vereinbarung anbieten, erbitten oder annehmen und müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer dies ebenfalls unterlassen.
- Überschriften und Entwürfe. Die Überschriften in der Vereinbarung dürfen nicht zur Auslegung oder Interpretation der Vereinbarung herangezogen werden. Die Parteien bestätigen, dass sie vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausreichend Gelegenheit hatten, sich mit ihren Rechtsanwälten zu beraten, und dass jede Entscheidung, keinen Rechtsanwalt zu konsultieren, aus freiem Willen der Partei getroffen wurde. Die Parteien bestätigen ferner, dass sie sich bewusst und freiwillig für die Unterzeichnung und den Abschluss dieser Vereinbarung entschieden haben.
- Fortbestand. Die Abschnitte 5 (Gebühren), 6.1 (Maßnahmen bei Beendigung), 7 (Vertraulichkeit), 11 (Freistellung) und 12 (Haftungsbeschränkungen) bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
- Kein Verzicht. Die hierin vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und schließen keine anderen Rechte und Rechtsmittel aus, die in diesem Vertrag vorgesehen sind oder die einer Partei anderweitig nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen. Das Versäumnis, die Unterlassung oder die Verzögerung einer Partei, die Bestimmungen der Vereinbarung oder ihre Rechte oder Rechtsmittel zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, darf nicht als Verzicht dieser Partei auf ihre Rechte aus der Vereinbarung ausgelegt oder angesehen werden und hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten Vereinbarung oder eines Teils davon und beeinträchtigt nicht das Recht dieser Partei, spätere Maßnahmen zu ergreifen.
- Produktzusätze. Zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung aufgeführten Bedingungen gelten, sofern im Bestellformular zwischen den Parteien darauf verwiesen wird, die folgenden Zusätze und deren Bedingungen für den Kunden und sind Bestandteil der Vereinbarung. Diese zusätzlichen Zusätze gelten nur für die Dienstleistungen für die Produktlinie, für die sie im Bestellformular aufgeführt sind.